<h3> „Entweder ich bin unschuldig und ansonsten sollen sie mich verurteilen“</h3>„Auch wenn es verjährt ist und mir nichts mehr geschehen würde: Ich bin der Meinung, dass Recht Recht bleiben muss. Ich nehme jedenfalls nicht eine fadenscheinige Begründung an. Entweder ich bin unschuldig – was ich immer gesagt habe –, und dann bleibe ich bei dem, und ansonsten sollen sie mich verurteilen“, sagte Durnwalder. <BR /><BR />Wie berichtet, kreidet die Staatsanwaltschaft dem Ex-Landeshauptmann 37 Ausgaben in Gesamthöhe von 23.642,02 Euro an, und zwar im Zeitraum von November 2012 bis März 2013. <h3> „Eine neue Einstufung und eine Verjährung interessiert uns nicht“</h3>Nach Auffassung der Anklage hätten diese Ausgaben nicht aus dem Sonderfonds bestritten werden dürfen, es handelte sich um Spenden und Zuwendungen an Vereine, Verbände, für Maturabälle, aber auch an Privatpersonen.<BR /><BR /> Derartige Spesen waren Durnwalder schon im ersten Sonderfonds-Prozess vorgehalten worden, und er war zu diesen Punkten – inzwischen rechtskräftig – freigesprochen worden. <BR /><BR />„Die Rechtssituation ist eindeutig, und eine neue Einstufung und eine Verjährung interessiert uns nicht. Wir wollen den Inhalt des Verfahrens diskutieren, und wollen den Freispruch,“ unterstrich Brandstätter. Am 11. Oktober hat die Verteidigung das Wort, im Anschluss wird das Urteil erwartet.