Einer davon betrifft die Tageszeitung „il Fatto Quotidiano“, der zweite den Staatsanwalt am Rechnungshof in Bozen, Robert Schülmers.Antrag 1 gegen „il Fatto“: Nachrichten „haltlos und falsch“Der Strafantrag gegen die italienische Tageszeitung „il Fatto Quotidiano“ bezieht sich auf die Veröffentlichung von Nachrichten Anfang März, die der Landeshauptmann als „haltlos und falsch“ erachtet.Ohne jede Grundlage, so heißt es in der Klageschrift, werde damit dem Ruf und dem Image des Landeshauptmanns schwerer Schaden zugefügt.Der Hintergrund: Schülmers vom Quirinal unter Druck gesetzt?Am ersten März-Wochenende hatte „il Fatto“ berichtet, dass der Quirinal die Spitzen des regionalen Rechnungshofes unter Druck gesetzt haben soll, damit diese Staatsanwalt Robert Schülmers bei den Ermittlungen gegen Durnwalder in Sachen Sonderfonds einbremsen.Durnwalder habe im Vorfeld Kontakt zum Präsidentenpalast gesucht, hatte die italienische Tageszeitung geschrieben und sich dabei auf einige Schreiben von Staatsanwalt Schülmers berufen (STOL hat berichtet).Durnwalder dementierte jegliche EinmischungEine Intervention beim Staatspräsidenten in Sachen Ermittlungen zum Sonderfonds dementierte der Landeshauptmann am Tag nach der „il Fatto“-Veröffentlichung vehement."Ich habe nicht versucht, Ermittlungen des Rechnungshofes gegen mich zu beeinflussen", bekräftigte der Landeshauptmann damals – und zudem: „Ich habe alle privaten Ausgaben aus meiner Tasche bezahlt. Schülmers weiß das genau.“ (STOL hat berichtet)Antrag 2 gegen Schülmers: Handlungen „unrechtmäßig“Der zweite Strafantrag wegen übler Nachrede wurde ebenfalls am Mittwoch gestellt: Dieser geht gegen Robert Schülmers, Regionalstaatsanwalt beim Rechnungshof in Bozen.Außerdem ließ Landeshauptmann Durnwalder beim Selbstverwaltungsorgan des Rechnungshofs (Presidenza del Consiglio della Corte dei Conti) eine Eingabe hinterlegen, mit der eine Reihe von Handlungen Schülmers' aufgezeigt und dokumentiert werden, die der Landeshauptmann als "unrechtmäßig und pflichtwidrig" erachtet.stol