Laut Medienberichten hatte eine ältere Frau anstatt der verschriebenen Medikamente ein Spülmaschinen-Tab geschluckt, eine Angehörige habe daraufhin das Krankenhaus verständigt. Dort sei sie aber auf einen Arzt getroffen, der ihre in Italienisch gehaltenen Schilderungen nicht verstanden habe. Die Anruferin soll deshalb aufgelegt haben.„Ich habe mich sofort informieren lassen, was genau passiert ist. Die Vorwürfe sind ungerecht. Der Arzt hat die Zweisprachigkeitsprüfung A und spricht beide Sprachen fließend. Der Anrufer war nicht die hilfsbedürftige Frau selbst, sondern ein Verwandter, der dem Arzt die Situation sehr aufgeregt erklärt hat. Als der Arzt die hektisch vorgetragenen Schilderungen nicht sofort verstanden hat, legte der Anrufer wieder auf", so Durnwalder. "An den Sprachkenntnissen des Arztes kann es nicht gelegen haben, weil er über ein Zweisprachigkeitsdiplom A verfügt."Die in den Medien aufgetauchten Vorwürfe seien „maßlos übertrieben", der Fall falsch interpretiert worden.Für die verletzte Frau habe keine direkte Gefahr bestanden, so Durnwalder. Zudem habe das Land mit der Familie der Frau schnell Kontakt aufgenommen und ihr Hilfe angeboten, auch in spezialisierten Zentren außerhalb von Südtirol.„Dieser Fall zeigt sehr gut, dass es für Ärzte äußerst wichtig ist, Deutsch und Italienisch gut zu beherrschen. Ein Kranker muss sich in seiner Muttersprache an einen Arzt wenden können, der ihn versteht. Wir müssen und werden deshalb auf die Zweisprachigkeitsverpflichtung weiterhin großen Wert legen", unterstrich der Landeshauptmann.stol