Sie sollen 2400 Euro bzw. 7500 Euro zahlen, Hansjörg Haller, Amtsdirektor für Tourismus und Alpinwesen, wurde sogar zur Zahlung von 15.300 Euro verurteilt.Im August hatte der Rechnungshof den früheren Bozner Finanzstadtrat Elmar Pichler Rolle wegen des Beach-Volley-Turniers zu 50.000 Euro Schadenersatz verurteilt, den „Sports & more“-Verantwortlichen Kurt Anrather zu 20.000 Euro.Das Land hatte das Turnier, organisiert von „Sports & more“, als Sponsor mit 62.000 Euro unterstützt.Das sei viel mehr Geld gewesen als der Hauptsponsor der Veranstaltung bezahlt habe, auch gebe es keinen Beweis, dass das Land bzw. die Dachmarke Südtirol einen Vorteil aus einer Fernsehausstrahlung der Veranstaltung gezogen hätte, kritisierte der Rechnungshof.„So kann man nicht regieren, wenn man im Nachhinein vorgeworfen bekommt, dass dies und das keinen Werbeeffekt bringt“, antwortete Durnwalder am Montag auf der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung.Durnwalder übt Kritik: "Verstehe nicht, warum ein Beamter geahndet wird"Er könne zudem „nicht nachvollziehen, dass ein Beamter geahndet wird. Denn die Landesregierung hat diesen Sponsorvertrag unterschrieben und der Summe zugestimmt.“ So finde sich wohl kein Beamter mehr, der solche Beschlüsse unterzeichne, wenn jedesmal die persönliche Haftung drohe."Im Übrigen halte ich es nicht für gerecht, dass der Beamte, der den Beschluss vorbereitet hat, mehr zahlen muss als die Politiker, die die Entscheidung getroffen haben", kritisierte Durnwalder.Landesregierung reicht Rekurs einGegen das Urteil des Rechnungshofes will die Landesregierung deshalb Rekurs einlegen.Der Rechnungshof hat auch bemängelt, dass Landeshauptmann Durnwalder – in seiner Eigenschaft als Sportlandesrat –, und Tourismuslandesrat Widmann den Grundsatz der Unparteilichkeit verletzt hätten. Denn beide hätten den Organisator persönlich gekannt.Durnwalder dazu: „In Südtirol ist es schwer, Leute nicht zu kennen. Sie Summe für den Sponsor war angemessen, da eine Veranstaltung in Bozen etwas anderes ist als ein Event in Dorf Tirol“. Zudem könne man nie im Vorfeld nachweisen, ob der Werbezweck tatsächlich gegeben sei, so Durnwalder, der das Urteil des Rechnungshofes noch einmal genau studieren will, da er es bisher nur aus der Zeitung kenne.joi/rb