Samstag, 17. September 2016
Durnwalders Erklärungen als "glaubwürdig" befunden
Luis Durnwalder habe nie selbst Bargeld aus dem Sonderfonds entnommen und seine Eigenerklärungen über den Zweck der Spesen seien glaubwürdiger, als die Anklage es ihn zuerkennen wollte. Zu diesem Schluss kam Richter Carlo Busato nun in der Urteilsbegründung zum Sonderfonds.
Luis Durnwalder habe glaubwürdige Erklärungen über die Verwendung der Gelder aus dem Sonderfonds abgegeben. Zu diesem Schluss kam das Gericht unter dem Vorsitz von Carlo Busato. - Foto: © STOL