Das Kennzeichen für Elektroroller wird als Aufkleber („contrassegno“) ausgegeben. Beantragt werden kann das Kennzeichen über eine Autoagentur, beim Kraftfahrzeugamt oder online über das „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/monopattini-contrassegno-identificativo). Die Gebüren dafür betragen 33,66 Euro. <BR /><BR />Das Kennzeichen ist übrigens personengebunden, es kann somit bei einem Fahrzeugwechsel auf den neuen E-Roller übertragen werden. Der Aufkleber muss gut sichtbar angebracht werden- beispielsweise am hinteren Schutzblech oder an der Lenkstange. <BR /><BR />Bei Verstößen gegen die Kennzeichenpflicht drohen Strafen von 100 bis zu 400 Euro. Für E-Roller-Fahrer gilt außerdem die Helmpflicht. Ab Juli ist auch eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.