Der E-Roller ist ausgesucht, der Kaufpreis ist kalkuliert, doch dann folgt der Blick auf die neuen rechtlichen Vorgaben. Seit dem 16. Juli gilt für E-Roller die Versicherungspflicht. Sie kann das vermeintlich günstige Fortbewegungsmittel schnell zu einem teuren Spaß machen.<BR /><BR />„Zunächst gingen viele davon aus, dass sich der E-Roller einfach über die private Haftpflichtversicherung mitversichern lässt. Die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch so strikt, dass das nicht möglich ist“, erklärt Stefanie Unterweger, die Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Die Vorgaben für E-Roller seien diesbezüglich dieselben wie jene bei Autos. <BR /><BR />Das bedeutet, dass bei E-Rollern auch das Bonus-Malus-System zur Anwendung kommt. So könnten beispielsweise Kinder oder Partner zu guten Konditionen einsteigen, wenn eine Person auf dem Familienbogen in der niedrigsten Klasse ist. „Im Umkehrschluss kann es aber auch richtig teuer werden, wenn man in der 14. Klasse einsteigt“, sagt sie. <h3> E-Roller und Pkw rechtlich gleich eingestuft</h3>Dabei gelten für E-Roller dieselben Bedingungen wie für Pkw: Die Versicherungsunternehmen können ihre Prämien grundsätzlich selbst kalkulieren. Für die Versicherung muss man jedoch derzeit auch in der günstigsten Tarifklasse mit mehr als 100 Euro im Jahr rechnen. Die Preise bewegen sich damit in einem ähnlichen Bereich wie jene für Pkw. Das hat auch einen Grund: „Rechtlich werden E-Roller und Pkw gleich eingestuft. <BR /><BR />Auch bei einem Unfall gelten für beide dieselben Vorgaben“, erklärt Unterweger. Die Versicherungssumme muss also mindestens acht Millionen Euro betragen. Das mag im ersten Moment unverhältnismäßig erscheinen, aber: „Das dient dem Opferschutz. Auch bei einem Unfall mit dem E-Roller können Personen schwer oder tödlich verletzt werden“, sagt sie. <BR /><BR />Um den günstigsten Tarif zu finden, hilft also nur eins: Preise vergleichen. „Dazu holt man sich am besten drei bis vier verschiedene Angebote ein. Die Preise können sich von Unternehmen zu Unternehmen stark unterscheiden“, rät die Verbraucherschützerin.<h3> Kennzeichen sorgt für weitere Kosten</h3>Doch es gibt noch einen weiteren zusätzlichen Kostenfaktor bei E-Rollern. Seit dem 16. Mai gilt die Kennzeichenpflicht. Das Kennzeichen muss man online über „Il Portale dell' Automobilista“ beantragen. Ausgestellt wird es dann vom Kraftfahrzeugamt. Die Kosten dafür betragen etwa 34 Euro. „Die Kennzeichen sind personengebunden. Das bedeutet, dass man sie im Falle eines Neukaufs weiterhin verwenden kann“, erklärt sie.<BR /><BR />Bei der Ausstellung der Kennzeichen habe es besonders am Anfang Startschwierigkeiten gegeben. Das habe sich jedoch mittlerweile gelegt. „Es gibt aber bestimmt noch viele Menschen, bei denen die neuen Regeln noch nicht angekommen sind“, meint Unterweger. <BR /><BR />Bei den anderen sorgen die neuen Regeln jedoch häufig für Ärger: „Uns haben einige Beschwerden erreicht. Dem vermeintlich günstigen E-Roller folgen schließlich erhebliche Mehrausgaben“, sagt sie. Auch bei Unternehmen, die E-Roller verleihen, sorgt die neue Regelung für Unsicherheit. Vor allem die Versicherungspflicht stelle die Anbieter vor Herausforderungen. Rechtlich sei das derzeit eine Grauzone. Die Verbraucherschützerin hofft, dass sich die Lage noch klärt. „Solche Probleme machen das Geschäft momentan einfach unattraktiv“, sagt sie.