Wer die 100-Euro-Geldbuße für das Fahren ohne Kennzeichen innerhalb von fünf Tagen bezahlt, der kommt mit 70 Euro davon, erklärt <b>Christian Carli</b>, Ortspolizei-Chef und zugleich auch Kommandant der Ortspolizei im Vinschgau. <BR /><BR />Im <b>Vinschgau</b> warte man mit Strafen derzeit noch zu. Auch deshalb, weil E-Roller-Fahrer erklären, dass es bei der Ausgabe der Kennzeichen zu Verzögerungen gekommen sei. Wohl auch deshalb, weil viele Fahrer erst im letzten Moment darum angesucht haben. <BR /><BR />Die Ortspolizei von <b>Meran</b> hat noch keine spezifischen Kennzeichen-Kontrollen bei E-Rollern durchgeführt, teilt Kommandant Alessandro De Paoli mit.<BR /><BR />Auch die Ortspolizei in <b>Bruneck</b> hat noch keine Geldbußen wegen der Kennzeichenpflicht für E-Roller ausgestellt, berichtet Vizeinspektor Michael Untersteiner. Und er betont auch, dass entgegen dem, was berichtet wurde, die Helmpflicht für Elektroroller keine Neuregelung sei sondern bereits seit 14. Dezember 2024 gelte. Wer ohne Helm fährt, der muss 50 Euro Strafe zahlen (oder 35 Euro binnen fünf Tagen). <BR /><BR />Ein Kennzeichen für den E-Roller kann laut Carli nur von volljährigen Bürgern beantragt werden. Der Antrag für ein Kennzeichen könne bei einer Autoagentur gestellt werden oder online über das Webportal „Il portale dell'automobilista“ mittels Spid. Die Kosten belaufen sich auf etwa 35 Euro: 10,20 Euro für die Motorisierung, 8,66 Euro für das Kennzeichen und 16 Euro für die Stempelmarke. <BR /><BR />Die Kennzeichen sind 5 Zentimeter breit und 6 Zentimeter hoch und bestehen aus sechs Zeichen. Wer mit einem gefälschten Kennzeichen erwischt wird, muss ebenfalls 100 Euro an Geldbuße zahlen (70 Euro innerhalb von fünf Tagen).<BR /><BR />Ab 16. Juli müssen E-Roller außerdem versichert sein. Man muss folglich die eigene private oder Familienhaftpflichtversicherung überprüfen: In der Regel decken Standard-Polizzen keine E-Roller ab. In diesem Fall reicht es aus, eine spezielle Erweiterung bzw. einen Zusatzschutz zu beantragen und dabei die Kennzeichennummer anzugeben, sagt Carli. Oder man schließt gleich eine spezielle Versicherungspolizze für E-Roller ab. Mit der Versicherungsgesellschaft abzuklären sei auch, ob nur der Eigentümer des E-Rollers versichert ist oder auch andere, die mit dem Roller fahren.