Bisher galten E-Roller als „leichtes“ Fortbewegungsmittel, das oft über die allgemeine Haftpflichtversicherung oder eine freiwillige Mobilitätspolice abgedeckt war. Damit ist bald Schluss. <BR /><BR />Ab Mitte Mai müssen E-Roller offiziell ein Kennzeichen tragen und über eine spezifische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/kennzeichen-fuer-e-scooter-in-italien-bald-pflicht-was-sie-dazu-wissen-muessen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Alle neuen Vorschriften können Sie hier nachlesen.</a><BR /><BR />Damit wird der E-Roller rechtlich den Autos und Motorrädern gleichgestellt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Besitzer.<h3> Private Haftpflicht reicht nicht mehr aus</h3>Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, die Unfälle mit dem E-Roller abdeckt, ist ab dem 16. Mai nicht mehr gesetzeskonform unterwegs. Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (Mimit) stellte klar, dass die Versicherung zwingend an das neue Kennzeichen des Fahrzeugs gekoppelt sein muss. Besitzer eines E-Rollers müssen also eine neue, spezifische Police abschließen.<BR /><BR />Laut der italienischen Wirtschaftszeitung IlSole24Ore sehen Experten dabei das größte Problem in der Verhältnismäßigkeit der Kosten. Da Versicherungsgesellschaften bisher kaum Daten über die Schadenshäufigkeit von E-Rollern haben, könnten die Prämien zu Beginn vergleichsweise hoch ausfallen. In vielen Fällen könnte der jährliche Versicherungsbeitrag in einem Missverhältnis zum geringen Anschaffungswert des Rollers stehen.<BR /><BR />Zudem besteht die Sorge, dass Versicherungen versuchen könnten, die gesetzliche Annahmepflicht durch extrem hohe Tarife zu umgehen. <h3> Bürokratische Hürden und technische Probleme</h3>Die rechtliche Gleichstellung mit dem PKW bringt kuriose Herausforderungen mit sich. So sieht das Gesetz vor, dass bestimmte Standard-Rabatte (etwa für den Einbau einer „Black Box“ oder Alkohol-Wegfahrsperren) auch für E-Scooter geprüft werden müssen – Geräte, die technisch kaum mit den kleinen Flitzern kompatibel sind.<BR /><BR />Ein weiteres Problem: Das Kennzeichen für E-Roller ist personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen. Dies beißt sich mit dem klassischen „Bonus-Malus-System“ der Autoversicherungen, das auf das Fahrzeug und dessen Besitzerhistorie zugeschnitten ist. <BR /><BR />Auch die Anwendung der Sonderregelung für die Entschädigung von Dritten (Artikel 141 der Straßenverkehrsordnung) auf Fahrzeuge, bei denen die Mitnahme weiterer Personen ausdrücklich verboten ist, dürfte sich in der Realität als schwierig erweisen.