Trotz Echtzeitüberweisung – die im Unterschied zu einer normalen Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann – wurde ihm die gesamte Summe zurückgegeben. <BR /><BR /><BR /><BR />Der Betrug betraf einen 70-jährigen Mann aus Pergine im Valsugana. Er wurde kürzlich von einem Mann telefonisch kontaktiert, der sich als Angestellter der Bank ausgab, bei der das Opfer ein Konto hatte. <BR /><h3> Betrüger gab sich als Bankangestellter und Carabiniere aus </h3> Der Mann am anderen Ende der Leitung soll angegeben haben, dass verdächtige Bewegungen auf seinem Konto verzeichnet worden seien und man einen Hackerangriff vermute. In der Folge erhielt das Opfer einen zweiten Anruf, diesmal von einem angeblichen Carabinieri-Beamten – der habe die Gefahr für das Ersparte des Rentners bestätigt und ihn sogar aufgefordert, sein ganzes Geld sofort auf ein anderes Konto zu überweisen. <BR /><BR />Das Opfer folgte also den Anweisungen von Bankangestellten und Ordnungshüter am Telefon und tätigte eine Echtzeitüberweisung an ein Konto im Ausland. Bei Echtzeitüberweisungen ist es nicht möglich, diese im Nachhinein zu widerrufen und das überwiesene Geld zurückzuerhalten. <BR /><h3> Mehrere Erfolge der Carabinieri Pergine </h3> Der Mann war dadurch um rund 48.000 Euro gebracht worden. Bei solchen Betrugsfällen ist es in der Regel fast unmöglich, das gestohlene Geld zurückzubekommen. Dank intensiver Ermittlungstätigkeit der Carabinieri, die vom Rentner alarmiert worden waren, nachdem er festgestellt hatte, dass er einer perfiden Betrugsmasche zum Opfer gefallen war, konnten die Beamten das ausländische Konto mit dem erschwindelten Geld finden.<BR /><BR />Die Carabinieri beschlagnahmten die Summe, die wieder auf das Konto des Rentners überwiesen wurde. Auch konnte der mutmaßliche Betrüger identifiziert werden – es handelt sich dabei um einen Mann aus Kampanien. Die Carabinieri von Pergine verzeichneten bei insgesamt sechs Aktionen dieser Art große Erfolge und konnten bereits über Geld aus Betrugsmaschen im Wert von über 200.000 Euro beschlagnahmen und den rechtmäßigen Besitzern zurückgeben.