Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Piacenza begannen am 25. Oktober nach dem Auffinden des leblosen Körpers von Luigi Alberti in seinem Bett. Bereits bei der ersten Tatortbesichtigung entstand der Verdacht, dass der Leichnam erst nach dem Tod Albertis dort abgelegt worden war. Der Rentner lebte mit seiner 81-jährigen Ehefrau und seinem 50-jährigen Sohn in einem Einfamilienhaus in Castel San Giovanni in der Provinz Piacenza.<BR /><BR />Gegen beide wurde Haftbefehl erlassen: Der Sohn befindet sich in Untersuchungshaft, die Mutter steht unter Hausarrest. Ihnen werden Freiheitsberaubung und Misshandlung vorgeworfen, dem Sohn zudem Mord.<BR /><BR />Nach Darstellung der Ermittler soll der Sohn seinen Vater getötet haben, der sich seit längerer Zeit in einem psychisch und körperlich äußerst instabilen Zustand befand. Sozialdienste waren bereits eingeschaltet, ein Platz in einem Pflegeheim stand noch aus.<BR /><BR />Die leitende Staatsanwältin Grazia Pradella sprach von einer Familie, für die der Mann zur Belastung geworden war. Der 85-Jährige sei über Monate im Keller ohne Licht, Heizung und ausreichende Nahrung eingesperrt gewesen, in verwahrlosten Verhältnissen und unter ständigen Misshandlungen.<BR /><BR />Entscheidend erwies sich die Autopsie, die ergab, dass das Opfer geschlagen und mit einem spitzen Gegenstand am Ohr verletzt worden war, was starke Blutungen zur Folge hatte. Zudem sei der Tod durch Ersticken herbeigeführt worden. Der schlechte Gesundheitszustand und mangelnde Ernährung hätten zusätzlich zum Tod beigetragen.<BR /><BR />Weitere Beweise lieferten die Blutspuren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen Mutter und Sohn den Leichnam gereinigt und vom Keller ins Schlafzimmer gebracht haben, um einen natürlichen Tod vorzutäuschen. Der Notruf des Sohnes führte dazu, dass neben medizinischem Personal auch die Carabinieri vor Ort eintrafen.<BR />Beide Beschuldigten hatten zuvor jede Verantwortung bestritten. Die Frau sprach von eigenen Misshandlungen durch ihren Mann, der Sohn räumte ein, ein schwieriges Verhältnis zum Vater gehabt zu haben - bestritt jedoch ein Verbrechen.