Vereine, Verbände und Einrichtungen des Ehrenamts können mit einer Finanzierung ihrer Vorhaben durch das Land Südtirol rechnen, sofern sie in das Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen eingetragen sind, die Projekte gemeinnützigen Zwecken dienen und die Ansuchen termingerecht vorgelegt werden.Letzter Abgabetermin ist in diesem Jahr der 2. April (12 Uhr), zumal der gesetzlich vorgesehene Endtermin, der 31. März, auf den Ostersonntag fällt.Die Ansuchen sind an das Amt für Kabinettsangelegenheiten in der Landesabteilung Präsidium zu richten. Dort sind Vordrucke für die Ansuchen erhältlich, die aber auch über das Portal des Ehrenamtes heruntergeladen werden können.Das Ansuchen um Gewährung eines Beitrages kann auch über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes gestellt werden.Die Projekte, für die um eine Landesfinanzierung angesucht wird, müssen gemeinnützig sein, das heißt, sie müssen einer breit gestreuten Zielgruppe oder der Allgemeinheit zu gute kommen und darauf ausgerichtet sein, das Ehrenamt zu stärken.