Eine neue Regelung sieht vor, dass das Land den wichtigen Bereich Ehrenamt selbst verwalten kann. Allerdings hat die Sache einige Haken. <BR /><BR />Die Bemühungen das Südtiroler Ehrenamt zu retten und von den erdrückenden staatlichen bürokratischen Auflagen zu befreien, scheint schlussendlich von Erfolg gekrönt. Nach einem langen Tauziehen und „technischen Anpassungen“ hat die 6er-Kommission gestern die entsprechende Durchführungsbestimmung definitiv genehmigt, die Südtirol die Führung eines eigenes Landesregisters ermöglicht. <BR /><BR />Da der Text mit dem zuständigen Ministerium in Rom abgesprochen („konkordiert“) ist, „dürfte jetzt einer Zustimmung des Ministerrates nichts mehr im Weg stehen“, freute sich Durnwalder nach der Sitzung. Er rechnet mit einer zeitnahen Behandlung der Durchführungsbestimmung im Ministerrat – und mit keiner bösen Überraschung.<h3> Weg frei fürs Landesregister</h3>Mit der neuen Durchführungsbestimmung geht die Zuständigkeit für die Verwaltungsabläufe zum Ehrenamt ans Land – und der Weg ist frei für das eigene Landesregister. Damit kann das Land die Bürokratie schlanker halten und die Vereine entlasten. Auch sprachliche Hürden fallen so weg. <BR /><BR />Allerdings gilt dies nur für kleine Vereine, die lediglich Beiträge vom Land und den Gemeinden beziehen, lediglich landessteuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen und auch nur geringfügige Einnahmen etwa aus Verköstigungen bei Dorffesten oder der jährlichen Theaterproduktion haben. Bei Einnahmen aus Dienstleistungen, oder wenn die Promilleregelung, Spendenquittungen oder die Befreiung der staatlichen Stempelsteuer in Anspruch genommen werden, muss weiterhin ins staatliche Register eingetragen werden. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="950083_image" /></div> <BR /><BR />Doch auch in diesem Fall bringt die neue Regelung Vorteile, denn das zuständige Landesamt für den Dritten Sektor kann hier künftig behilflich sein und bürokratische Abläufe und Verwaltungsaufgaben übernehmen und seinerseits die Daten und Unterlagen an das staatliche Register übermitteln. „Das ist wahrlich ein Durchbruch“, freut sich Durnwalder. <BR /><BR />Allerdings ist mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr aufgrund der Landtagswahlen nicht mehr zu rechnen, da erst der neu gewählte Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf der (neuen) Landesregierung verabschieden muss. <BR /><BR /><BR />