Der Garant für Häftlinge ist laut Gesetz „eine Person, die die Aufgabe hat, die Rechte von Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, zu wahren“. In Italien wurde das Gesetz im Jahr 2014 erlassen, es beruht auf einer europäischen Richtlinie.<BR /><BR />„Die autonomen Regionen und Provinzen haben die Pflicht, das Gesetz zu übernehmen“, unterstreicht Gufler von der Vinzenzkonferenz St. Martin. Während dies in allen Regionen umgesetzt worden sei, sei Südtirol die einzige Provinz, in der es noch keinen Garanten für die Häftlinge gibt. Selbst im Trentino gebe es das Gesetz. „Sonst gibt es auch einen Anwalt für alles Mögliche. Die Gefangenen haben ebenfalls Rechte“, betont Gufler. Er selbst fungiert seit etwa 5 Jahren als Verbindungsmann zu den Gefängnis-Insassen in Bozen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1109040_image" /></div> <BR />„Bereits im Jahr 2018 haben die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der dieses Thema behandelte“, erklärt Gufler weiter. Dieser Entwurf sei damals allerdings vom Landtag abgelehnt worden. Im Jahr 2021 entschied sich die Vinzenzgemeinschaft dann, den Landeshauptmann direkt anzuschreiben. „Er versprach uns zwar, dass unser Anliegen berechtigt sei und man sich darum kümmern würde.<BR /><BR /> Bis jetzt ist aber nie etwas passiert“, bedauert Gufler. „Das Gesetz wäre einfach umzusetzen. Im Trentino hat man jenes des Volksanwaltes hergenommen und dort einfach den Garanten für Häftlinge eingefügt“, weiß Gufler. Im September dieses Jahres habe er von einer hohen Landesbeamtin erfahren, dass jetzt in der Sache wohl etwas vorangehe. „Ich wünsche mir, dass dieses Gesetz zeitnah auch in Südtirol übernommen wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt“, meint Gufler abschließend.