<b>Von Irene Rapp und Reinhard Fellner</b><BR /><BR />Ein Blick weit zurück: Wenn Mauern reden könnten, dann hätte man noch vor wenigen Jahren im Gasthaus Weisses Rössl – direkt im Zentrum von Gries am Brenner – viele Geschichten zu hören bekommen. Die Einkehr an der Brennerroute war über 500 Jahre alt. Einst soll sich hier, im Jahr 1809, sogar Tirols bekanntester Freiheitskämpfer Andreas Hofer Mut angetrunken haben.<BR /><BR />Nach einigen Familien aus Tirol, die das Rössl über Generationen betrieben, ging das Haus 1923 sogar in den Besitz eines New Yorkers über. Ungefähr zu dieser Zeit gestaltete Wilhelm Nikolaus Prachensky eine hölzerne Stube. Diese und weitere Kunstwerke waren 1995 der Grund, warum das Rössl unter Denkmalschutz gestellt wurde.<BR /><BR />2009 erwarb laut tt.com ein Grieser Gemeindebürger, der nach den Vorkommnissen der vergangenen Monate namentlich nicht mehr genannt werden will, das geschichtsträchtige Gebäude. „Der Niedergang des Rössls war für die Gemeinde – allein schon historisch bedingt – dramatisch“, nimmt der Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger vorweg, was dann kam.<h3> Feuer durch Brandbeschleuniger ausgelöst</h3>Ein Blick in die jüngere Vergangenheit: Wenn Mauern reden könnten, dann hätten sie auch zum Juni 2010 etwas zu berichten. Denn da kam es in dem Gasthaus zu einem Brand. Kein Zufall, wie die Ermittler später herausfanden: Das Feuer war durch einen Brandbeschleuniger aus Benzin, Diesel und Heizöl ausgelöst worden.<BR /><BR />2013 wurde deswegen ein Verdächtiger in Innsbruck vor Gericht gestellt, allerdings freigesprochen. Denn der Tiroler hatte für die Tatzeit eine Zeugin – jedoch war es nicht seine Frau, mit der er die Nacht verbracht haben wollte. Detail am Rande: Der damals Freigesprochene war ein Angestellter der Ehefrau des Eigentümers.<BR /><BR />Dreizehn Jahre später ein ähnliches Szenario wie 2010: Im Mai 2023 zerstörte ein Feuer weite Teile des Dachstuhls des Rössls. Diesmal war von einem defekten Handy-Ladegerät als Brandursache die Rede.<BR /><BR />„Zum Glück hat die Feuerwehr in beiden Fällen schnell und gut reagiert. Denn die Flammen hätten ja auch auf die benachbarten Gebäude und die Kirche übergreifen können. Beim zweiten Brand waren zudem Personen im Rössl eingemietet, obwohl gar nicht mehr vermietet werden hätte dürfen. Die wurden rechtzeitig evakuiert“, sagt Mühlsteiger der TT.<h3> Entscheidung: Gebäude wird abgerissen</h3>Weil der über weite Teile zerstörte Dachstuhl nach Löschen des Brands vom Eigentümer nicht abgedeckt wurde, richteten Niederschläge verheerende Schäden im Inneren an. Monatelang wurde der Ball zwischen Bundesdenkmalamt, Bezirkshauptmannschaft sowie dem Besitzer, der immer wieder Einspruch erhob, hin- und hergespielt. Es ging u. a. um die Frage einer Notabdeckung sowie die Höhe der Kostenübernahme durch das Denkmalamt. Eine Abdeckung erschien dem Eigentümer aber nicht sinnvoll, er verwies u. a. auf die großflächige Schimmelbildung im Inneren des Hauses.<BR /><BR />Die Causa landete schließlich – wieder Monate später – beim Landesverwaltungsgericht. Dort wurde zu guter Letzt entschieden, dass das Gebäude abgerissen werden muss – weil inzwischen aufgrund der Schäden „Gefahr für Leib und Leben“ bestehe. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/paukenschlag-in-gries-am-brenner-weisses-roessl-muss-abgerissen-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a><BR /><BR />Im März 2025 rückten die Bagger an – das Weisse Rössl war damit Geschichte. Die Prachensky-Stube hatte der Besitzer zuvor ausbauen lassen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1356663_image" /></div> <h3> Überraschende Wende</h3>Ein Blick in die Gegenwart: Im August 2026 die überraschende Wende in dem Fall. 16 Jahre nach dem ersten Brand im Weissen Rössl soll der damals Freigesprochene gesagt haben, er hätte zwar das Feuer im Jahr 2010 gelegt, jedoch im Auftrag des damaligen bzw. heutigen Besitzers des Weissen Rössl. „Das hat diesmal wieder für sehr großes Aufsehen gesorgt. Es sind Bürger in die Gemeinde gekommen oder haben Mails geschrieben bzw. angerufen. Denn bei vielen ist die Angst nach dem ersten Brand immer noch groß“, sagt der Bürgermeister.<BR /><BR />Ein Blick in die Zukunft: Am 8. September 2026 landet die Causa Weisses Rössl ein weiteres Mal vor Gericht. Die Generali-Versicherung, die nach dem Brand 2010 mehr als eine halbe Million Euro an den Eigentümer ausgezahlt hat, will diese nämlich samt Zinsen zurückfordern.<BR /><BR />„Es gibt in diesem Fall viele offene Fragen. Aber ich wünsche mir für die Gemeinde, dass die Causa endlich abgeschlossen werden kann und dass der, der das verursacht hat, verurteilt wird“, sagt Mühlsteiger gegenüber tt.com.<BR /><BR />Derzeit steht um das Gelände, wo das Weisse Rössl einst stand, ein Bauzaun. „In der Gemeinde ist unlängst ein Maklerbüro vorstellig geworden, welches das Grundstück verkaufen soll. Aber wie weit diese Pläne fortgeschritten sind, weiß ich nicht“, sagt Mühlsteiger. In einer aktuellen Auflistung aller denkmalgeschützten Gebäude Tirols scheint das Weisse Rössl übrigens immer noch auf.<h3> Versicherung will ihr Geld zurück: Das Verfahren am Landesgericht</h3>Im Herbst kommt es am Landesgericht zu vielen öffentlichkeitsträchtigen Verfahren. Schon am Dienstag findet ein besonders spannendes Verfahren statt. So klagt die Generali-Versicherung vom Eigentümer des Weissen Rössl bereits ausbezahltes Geld zurück. Grund ist die späte Offenbarung des einst verfolgten und freigesprochenen Brandstifters, dass er von Ersterem zur Brandlegung angestiftet worden sei – es gilt die Unschuldsvermutung.<BR /><BR />Was im Jahr 2010 wirklich passiert ist, soll nun der Verhandlungstag am Dienstag klären. Das Zivilverfahren wurde dafür von neun bis 18 Uhr anberaumt. Es ist zu erwarten, dass die Versicherung ihre Mahnklage über 34.000 Euro zunächst auf den vollen Schadensbetrag ausdehnt. Dann startet ein Verfahren, das es in sich hat. So sollen neben anderen Zeugen der Geklagte sowie der Brandstifter zu Wort kommen. Letzterer wird wegen Verjährung (hier zehn Jahre) strafrechtlich nicht mehr verfolgt, und auch gegenüber der Versicherung genießt er offenbar Kronzeugenstatus. Ein Urteil wird schriftlich ergehen.