Hier die ganze Geschichte zu 80 Jahre Frauenwahlrecht in Italien. von Heidi Hintner (im Bild unten)<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285617_image" /></div> <BR /><BR />Die deutsche Lehrerin und Frauenrechtlerin <b>Helene Lange</b> (1848-1930) plädierte bereits 1896 in einem Artikel für das Frauenwahlrecht. Sie unterstrich, dass dieses nicht das Ziel, sondern der Ausgangspunkt der neuen Frauenbewegung sein müsse, um Frauen mehr öffentlichen und gesellschaftlichen Raum zu verschaffen. <b><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285620_image" /></div> <BR /><BR />Anita Augspurg</b> (1857 bis 1943) und ihre Gefährtin <b>Lida Gustava Heymann</b> (1868 bis 1943) gründeten 1902 den ersten <i>„Verein für Frauenstimmrecht“,</i> der sich für Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit einsetzte. <BR /><BR />In Italien wurde den Frauen das Wahlrecht in zwei Schritten zugesichert: 1945 wurde das aktive Wahlrecht eingeführt, 1946 schließlich auch das passive. Tatsächlich durften die Italienerinnen zum ersten Mal am 10. März 1946 zur Urne – dem Tag der ersten Gemeindewahlen nach dem Sturz des faschistischen Regimes – und zum zweiten Mal am 2. Juni, um zwischen Monarchie und Republik zu wählen. In Südtirol galt dies allerdings nur für die Unterlandlerinnen.<BR /><BR />2016 war eines der Maturathemen dem 70. Jahrestag des Frauenwahlrechts gewidmet. Historisch interessierte Schülerinnen und Schüler konnten sich mit den entscheidenden Etappen der Emanzipation in Italien auseinandersetzen. Heuer feiern wir 80 Jahre Frauenwahlrecht. Als Lehrerin ist es mir wichtig, dass meine Schülerinnen und Schüler die universale Erklärung der Menschenrechte – für Frauen und Männer – aus dem Jahre 1791 kennen und wissen, dass sie von einer Frau verfasst wurde: <b>Olympe de Gouges</b> (1748-1793), französische Revolutionärin und Rechtsphilosophin. Wegen ihrer politischen Aktivitäten wurde sie vom Revolutionstribunal angeklagt und am 3. November 1793 im Alter von 45 Jahren durch die Guillotine hingerichtet. Ihre Erklärung wurde dann totgeschwiegen; im langen 19. Jahrhundert wurden die Frauen aus <i>„der Menschheit“</i> ausgeschlossen. Olympe de Gouges prophezeite: <i>„Meine Stimme wird sich aus der Tiefe meines Grabes Gehör verschaffen.“</i> Und so war es. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285623_image" /></div> <h3>Langsame Mobilmachung</h3>In England verfasste die Philosophin <b>Mary Wollstonecraft</b> (1759-1797) verfasste nur ein Jahr später, 1792, ihr berühmtes Werk <i>„Verteidigung der Rechte der Frau“</i> (A Vindication of the Rights of Woman), eine Verteidigung der Menschenrechte. Auch sie argumentierte für die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Aspekten – moralisch, politisch, ökonomisch und legal: <i>„Wenn man den weiblichen Verstand schärft, indem man ihn bildet, ist Schluss mit dem blinden Gehorsam.“</i> Das Buch wurde in mehrere Sprachen übersetzt und erlebte viele Auflagen. Die Autorin wurde als <i>„philosophische Schlange“</i> und <i>„Hyäne im Unterröckchen“</i> beschimpft. Auch die Suffragetten kämpften mit ganzem Einsatz und in originellen Aktionen für das Wahlrecht. Ganz vorne dabei die Britin <b>Emmeline Pankhurst</b> (1858-1928), die eine radikal-bürgerliche Frauenbewegung gründete und eine Theorie des gewaltlosen Widerstands entwickelte. Ihre Töchter <b>Sylvia</b> und <b>Christabel</b> radikalisierten sich im Laufe der Zeit immer mehr. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285626_image" /></div> <BR /><BR />In Italien kämpften Frauen gleichermaßen für ihre Rechte. Inmitten der bürgerlich-liberalen Ära und zu Beginn forderten sie Wahlrecht, Recht auf Bildung, Zugang zu freien Berufen, Freiheit und Gleichheit. Die Geschichte des italienischen Frauenwahlrechtes ist eng mit der Geschichte des späten Risorgimento verbunden. <BR /><BR />Im Jahr 1861 reichten die Frauen der Lombardei eine Petition ein, um im neu gegründeten Königreich Italien die gleichen Rechte zu erhalten, die sie unter österreichischer Herrschaft genossen hatten. Für einige Frauen bedeutete die Einheit nämlich eine Einschränkung ihrer Rechte, denn in Venetien, der Toskana und einigen Städten der Lombardei konnten Frauen auf lokaler Ebene das aktive Wahlrecht ausüben. Der Kampf und Einsatz einer Frau ist hier besonders bemerkenswert: Die Frauenrechtlerin <b>Anna Maria Mozzoni</b> (1837-1920), Schriftstellerin, Journalistin, Übersetzerin und Vorkämpferin des Frauenwahlrechtes. Sie verfasste mehrere Petitionen zur Anerkennung des Wahlrechts für Frauen, darunter jene von 1877 mit der Forderung, italienische Frauen als Bürgerinnen anzuerkennen und damit als integralen Bestandteil des sozialen Gefüges eines Staates. Der Antrag wurde abgelehnt. Anna Maria Mozzoni betonte immer wieder, dass der italienische Staat nicht repräsentativ für die gesamte nationale Gesellschaft sei, wenn er den Frauen weiterhin das Wahlrecht verwehre. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285629_image" /></div> <BR /><BR />Unterstützt wurde sie von vielen politisch engagierten Frauen, die sich klug vernetzten und auf unterschiedlichen Ebenen und Fronten für ihre Ziele kämpften. Sie organisierten Konferenzen, führten Debatten, verfassten Artikel, setzten sich unermüdlich für Frauenrechte ein. Ihnen verdanken wir unsere politischen Rechte heute. <BR /><BR />In einer weiteren Petition aus dem Jahr 1906, bei der auch die italienische Ärztin, Reformpädagogin und Philosophin <b>Maria Montessori</b> (1870-1952) mitwirkte, forderte Anna Maria Mozzoni wieder die Anerkennung des Wahlrechts für Frauen. Diesmal argumentierte sie so: Frauen seien nicht nur Steuerzahlerinnen, sondern auch wichtige Persönlichkeiten, die seit jeher zur Aufrechterhaltung des <i>„öffentlichen Lebens“</i> und zum Wohlergehen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, des Staates beigetragen hatten. Auch diese Petition wurde abgelehnt. Ganz anders gestalteten sich die Männer-Debatten: 1912 wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer über 30 Jahre eingeführt, auch wenn sie Analphabeten waren.<h3>Das 20. Jahrhundert</h3>Der Erste Weltkrieg und der darauffolgende Aufstieg des Faschismus brachten keine Fortschritte bei der Anerkennung des Wahlrechts für Frauen. Trotz einiger anfänglicher Versprechungen Mussolinis stellte das faschistische Regime einen Rückschritt für die Emanzipation der Frauen dar; die Handlungsmöglichkeiten der Frauen waren extrem eingeschränkt. Der Kampf wurde jedoch von den antifaschistischen Frauen mit großem Mut und im Untergrund weitergeführt.<BR /><BR />Im Jahr 1944 wurde im Kontext des Krieges in Rom die <b>„Unione Donne in Italia“</b> (UDI) gegründet, die gegen den Faschismus, für die Emanzipation der Frauen und auch für das Frauenwahlrecht kämpfte. Am 31. Januar 1945 erließ der Ministerrat unter dem Vorsitz von <b>Ivanoe Bonomi</b> ein Dekret, das Frauen das Wahlrecht zuerkannte. Bei der Debatte am Vortag drehte sich alles nur um die Gewährung des aktiven Wahlrechts für alle Frauen über 21 Jahre, mit Ausnahme von Prostituierten. Frauen durften nun wählen, aber nicht gewählt werden. Das passive Wahlrecht wurde den Frauen erst ein Jahr später zuerkannt: Das Gesetzesdekret vom 10. März 1946 gab Frauen, die am Tag der Wahlen das 25. Lebensjahr vollendet hatten, die Möglichkeit, sich auch der Wahl zu stellen und gewählt zu werden. Ein großer Meilenstein in der Geschichte der Demokratisierung Italiens.<h3>Die erste Wahl</h3>Am 2. Juni 1946 waren die Italienerinnen und Italiener an die Urnen gerufen und die Frauen nahmen massenhaft an den Wahlen teil: 89 Prozent der Wahlberechtigten übten dieses grundlegende Recht aus. Über 200 Frauen kandidierten für die Verfassungsgebende Versammlung. Insgesamt wurden 556 Abgeordnete gewählt, darunter 21 Frauen. 9 Frauen für die Democrazia Cristiana, 9 für die Kommunistische Partei, 2 für die Sozialistische Partei und 1 Frau für die Uomo Qualunque. Fünf Abgeordnete wurden dann in die „Kommission der 75“ berufen, die von der Versammlung mit der Ausarbeitung des neuen Verfassungsentwurfs beauftragt wurde. Der Lehrerin und Sozialistin <b>Lina Merlin</b> (1887-1979) ist die Aufnahme der Geschlechtergleichstellung in Artikel 3 zu verdanken.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285632_image" /></div> <h3>Südtirol</h3>Aufgrund der ungeklärten Frage der Staatsbürgerschaft (Option 1939) nahmen die Südtiroler und Südtirolerinnen jedoch an dieser Wahl nicht teil. Nur das Unterland – als Teil der Provinz Trient – war wahlberechtigt. Die Südtiroler Volkspartei hatte aus Protest gegen diese „Teilung“ zum Boykott der Wahl aufgerufen. Bei der Gründung der Südtiroler Volkspartei im Mai 1945 waren nur Männer dabei, alles Dableiber, bis auf einen. In ihrem Parteiprogramm ging es vor allem um die ethnische Geschlossenheit. <BR /><BR />Die Südtirolerinnen und Südtiroler traten somit erst 1948 bei den Landtagswahlen ihren ersten Urnengang an. <b>Kanonikus Michael Gamper</b> schrieb in den Dolomiten vom 15. April 1948:<BR /><i><BR />„Es liegt uns fern, die Tiroler Mädchen und Frauen in den Lärm und Streit des politischen Lebens hineinzuzerren. Aber auch wir müssen mit der Tatsache rechnen, dass die Frauen durch das bestehende Wahlgesetz aufgerufen sind, am kommenden Sonntag neben den Männern in den Wahllokalen in Stadt und Land zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben, die das gleiche Gewicht besitzt wie die des Mannes. In gewissem Sinne ist sie noch gewichtiger, ja sie wird die Entscheidung bringen. Denn die Zahl der wahlberechtigten Frauen ist um ein Bedeutendes größer als die der männlichen Wähler…“</i><BR /><BR />Das Frauenwahlrecht wurde erst im agraren, christlich-männerdominieren Südtirol damals als <i>„notwendiges Übel“</i> empfunden. Wie tief ist dieses patriarchalische Politik- und Demokratieverständnis heute noch in vielen Köpfen verankert? Nach einer langen Zeit ausschließlicher Männerregierung wurden 1964 zwei (!) Frauen in den Südtiroler Landtag und in den Regionalrat gewählt: <b>Lidia Menapace</b> (1924-2020) für die DC und <b>Waltraud Gebert-Deeg</b> (1928-1988) für die SVP. Beide wurden sogleich in die Landesregierung berufen: Menapace als Gesundheits- und Soziallandesrätin, Gebert-Deeg als ihre Stellvertreterin.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285635_image" /></div> <BR /><div class="img-embed"><embed id="1285638_image" /></div> <BR />In einer Zeit, da Männer sich die Freiheit aneigneten, deckte Olympe de Gouges den Widerspruch auf: Rechte können nicht universell sein, solange die Hälfte der Menschheit ausgeschlossen bleibt. Das Frauenwahlrecht ist kein Geschenk der Moderne, sondern ein hart erkämpftes Recht. Das Thema Geschlecht hat ein enormes Mobilisierungspotenzial, bei Frauen und Männern. Wir müssen noch besser verstehen lernen, dieses im Sinne einer emanzipatorischen Politik zu nutzen. <h3> Literatur:</h3>Raffaella Baritono/Vinzia Fiorino (Hg) (2025): Il voto alle donne. Una storia globale.Catel & Bocquet (2013): Die Frau ist frei geboren. Olympe de Gouges. Patrizia Gabrielli (2016): Il primo voto. Elettrici ed elette.Olympe de Gouges (1791): Er- klärung der Rechte der Frau und Bürgerin.Marjaliisa Hentilä (Hg) (2006): Von heute an für alle! Hundert Jahre Frauenwahlrecht.Michaela Karl (2009): „Wir for- dern die Hälfte der Welt!“. Emmeline Pankhurst (1914): My Own Story.Hannelore Schröder (Hg) (1995): Olympe de Gouges. Mensch und Bürgerin. „Die Rechte der Frau“ (1791).Alessandra Spada (Hg) (2008): Vote for Women. Frauengeschichte von der Antike bis zur Gegenwart. Südtiroler Landtag (Hg) (2003): Frauen und Politik.Mary Wollstonecraft (1793): A Vindication of the Rights of Woman.