Innerhalb dieser Frist müssten die notwendigen Papiere für den Auslieferungsantrag eingereicht werden. Es handelt sich um den Haftbefehl selbst, den Anklagesatz, das Urteil, sowie je eine Bescheinigung, dass die dem Mullah zur Last gelegten Straftaten nicht verjährt sind und dass er die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen. Sobald die Unterlagen in Händen der zuständigen Behörden in Oslo sind, werden diese entscheiden, wie es für den Mullah weitergeht. D/rc Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".