Ein paar deutschsprachige Anwärter haben sich sogar für einen „Umweg“ entschieden, weil sie befürchten, den Wettbewerb sonst nicht zu schaffen. <BR /><BR />Die ,Anti-furbetti‘-Norm vom November 2023 sieht vor, dass bei öffentlichen Wettbewerben die Prüfung in jener Sprache abgelegt werden muss, die bei der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung angegeben wurde. „Das bedeutet, dass bei den Wettbewerben für Richterstellen, die der deutschen Sprachgruppe vorbehalten sind, die Anwärter eine der 3 schriftlichen und die mündliche Prüfung in 17 Fächern in Deutsch ablegen müssen. Doch es gibt keine aktualisierten deutschen bzw. zweisprachigen Gesetzbücher“, sagt Landesgerichtspräsidentin Francesca Bortolotti. <BR /><BR />Die „jüngste“ Ausgabe – die so genannte Blaue Reihe – geht auf die 90er-Jahre zurück, die unzähligen gesetzlichen Neuerungen sind darin natürlich nicht enthalten. Damals erfolgten die Übersetzungen im Auftrag des Landes, doch für eine Neuauflage scheinen bis auf Weiteres keine finanziellen Mittel bereitzustehen. Auch eine Ausnahme für die lokalen Richter-Wettbewerbe oder eine vorübergehende Kompromisslösung, für die sich die Landesgerichtspräsidentin einsetzt, ist vorerst nicht in Sicht. <h3> Gesetzgeber müsste schnell eingreifen</h3> Wie eine Südtiroler Richteranwärterin gegenüber den „Dolomiten“ beklagt, gebe es auch kaum Lehrmaterial in deutscher Sprache – das es aber aufgrund der komplexen Materie und der speziellen Terminologie unbedingt bräuchte. Denn viele Südtiroler Anwärter haben an italienischen Unis studiert, und sogar in Innsbruck wird italienisches Recht nicht in allen Fächern in Deutsch gelehrt. <BR /><BR />Zwar würden sich die Anwärter die deutsche Rechtsterminologie im Rahmen ihres 12-monatigen Praktikums am Bozner Landesgericht bald aneignen – aber so weit kommen sie nicht, da sie sie ja bereits beim Wettbewerb beherrschen müssen. Auch gibt die Anwärterin zu bedenken, dass das Problem alle öffentlichen Wettbewerbe im juridischen Bereich betreffe – nicht nur die Richterprüfung. Ein schnelles Eingreifen des lokalen Gesetzgebers wäre deshalb wünschenswert.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1117335_image" /></div> <BR /><BR />Mit der „Anti-furbetti“-Norm soll verhindert werden, dass sich – wie früher oft geschehen – italienischsprachige Personen, die vielfach von außerhalb Südtirols kamen, als Deutsch erklären und dann im öffentlichen Dienst Posten besetzen können, die eigentlich der deutschen Sprachgruppe vorbehalten sind.<BR /><BR />Obwohl grundsätzlich durchaus sinnvoll – zumindest was den Südtiroler Justizbereich angeht, scheint der Schuss offenbar nach hinten loszugehen. „Ich weiß von Personen, die sich – um den Wettbewerb zu bewältigen – als italienischsprachig erklärt haben, obwohl sie eindeutig deutscher Muttersprache sind“, berichtet die Südtiroler Anwärterin. <BR /><BR />Allerdings: „Ab der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung müssen 5 Jahre vergehen, bis man sie abändern kann, wirksam wird dies aber erst 2 Jahre später“, sagt Landesgerichtspräsidentin Bortolotti. Wenn also der nächste Wettbewerb für die deutsche Sprachgruppe ausgeschrieben wird, können Anwärter, die ihre Zugehörigkeit gerade abgeändert haben, wahrscheinlich noch nicht antreten. Wer seine erste Erklärung erst kürzlich abgegeben hat, ist noch länger blockiert. Anwärter, für die nicht infrage kommt, diesen „Umweg“ zu gehen, befürchten, den Wettbewerb nicht zu schaffen, weil sie sich nicht entsprechend vorbereiten können. Und die Richtersessel am Bozner Landesgericht bleiben weiterhin leer.