Weil Italiens gerichtliche Mühlen bekanntlich langsam mahlen und zudem Versicherungen beim Bezahlen nicht gerade den schnellsten Gang einlegen, ist der Streitfall erst nach mehr als 5 Jahren endgültig geklärt – und zwar durch das Berufungsgericht in Trient. <BR /><BR />Was war passiert? Am 1. September 2016 ist ein Mann aus Comano Terme im Trentino auf der Staatsstraße am Gardasee (Gardesana) gegen Mitternacht mit seinem Motorrad unterwegs; er verliert die Kontrolle über seine Maschine, prallt zuerst gegen die Leitplanken und dann gegen die Felswand auf der anderen Straßenseite. Der Trentiner wird mit mehreren komplizierten Knochenbrüchen ins Krankenhaus eingeliefert und muss wochenlang behandelt werden – Reha inclusive. <BR /><BR />Für genau einen solchen Fall hatte er 5 Jahre zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen, die ihm Tagegeld und Behandlungskosten auszahlen sollte. Das tut sie aber nicht! Die Versicherung verweist darauf, dass der Mann bei der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages einen Fragebogen ausfüllte und dabei nicht angab, dass er sich im Jahr 2011 bei einem Unfall am Finger verletzt hatte; diese „Invalidität“ habe sich negativ auf seine Fahrtüchtigkeit ausgewirkt und dürfte den Motorradunfall auf der Gardesana mit verursacht haben. <BR /><BR />Der Betroffene gibt nach dieser Antwort nicht klein bei, sondern zieht mit Hilfe der auf solche Fälle spezialisierten Anwälte von „Giesse Risarcimento Danni“ vor Gericht – zuerst in Rovereto. Dieses schließt sich aber der Begründung der Versicherungsgesellschaft an: Die Versicherung greife in diesem Fall nicht, weil der Mann bewusst ein wichtiges Detail zu seinem Gesundheitszustand verschwiegen habe. Wenn die Versicherung vorher über diese Beeinträchtigung informiert gewesen wäre, hätte sie den Vertrag ablehnen oder zu anderen Bedingungen aufsetzen können. <h3> Das gute Ende der Geschichte</h3>Diesen Vorwurf weist der Trentiner zurück, er legt Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall geht damit vor das Gericht in Trient, das ein medizinisch-juridisches Gutachten anfordert. Dieses bestätigt, dass der Mann tatsächlich nach seinem ersten Unfall im Jahr 2011 bleibende Schäden davongetragen habe. Gleichzeitig kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass diese Invalidität beim Motorradunfall im Jahr 2016 überhaupt keine Rolle spielte, weil sie die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Zudem habe der Mann nicht bewusst etwas verschwiegen, weil der Fragebogen der Unfallversicherung solche Details gar nicht abfrage, sondern vielmehr den allgemeinen Gesundheitszustand betreffe. <BR /><BR />Das gute Ende der Geschichte – aus der Sicht des Mannes: Die Versicherung muss zahlen, und zwar insgesamt 105.000 Euro; etwa 30.000 Euro davon sind Kosten für Anwälte und gerichtliche Gutachten. Dieses Urteil sei „richtungsweisend und sehr zufriedenstellend“, erklärt Rechtsanwalt Maurizio Cibien. <BR /><BR />