„Der Sanitätsbetrieb hätte sich und uns einiges ersparen können“, ärgert sich eine betroffene Angestellte. <BR /><BR /><BR /><BR />402 Bedienstete aus Gesundheitsberufen haben bislang den Zustellungsbescheid vom Dienst für öffentliche Hygiene erhalten, dass sie mit ihrem Impfstatus nicht in Ordnung sind. 336 von diesen sind beim Südtiroler Sanitätsbetrieb angestellt. Post bekommen haben auch all jene, die sich derzeit in Mutterschaft, Elternzeit oder Krankenstand befinden, sprich die im Moment überhaupt nicht im Dienst sind. <BR /><BR />„Ein Wahnsinn“, ärgert sich eine direkt Betroffene, die aber nicht namentlich genannt werden will. Wie mehrere ihrer Kolleginnen befinde auch sie sich derzeit in Mutterschaft. Den verpflichtenden Impftermin habe sie, wie viele andere auch, nicht wahrgenommen. „Weil ich derzeit ja nicht im Dienst bin“, begründet sie ihre Entscheidung. „Und in der Folge wurde ich dennoch suspendiert.“ <BR /><BR /><b>„Höchst ärgerlich“</b><BR /><BR />Das Ganze sei höchst ärgerlich. „Der Sanitätsbetrieb hätte sich und uns einiges ersparen können, wenn man all jene Ungeimpften, die aus den verschiedensten Gründen ohnehin nicht im Dienst sind, herausgefiltert hätte, ehe man die Impftermine vergeben hat“, ist sie überzeugt. <BR /><BR />8148 Bedienstete zählt der Sanitätsbetrieb derzeit – inklusive Personal, das derzeit in Mutterschaft, Warte- oder Krankenstand ist. Die Anzahl der Suspendierten beziehe sich allerdings nur auf jene, die derzeit auch wirklich im Krankenhaus, Sprengel oder einem sonstigen Dienst im Einsatz sind, heißt es beim Sanitätsbetrieb. <BR /><BR /><b>Die einfache Erklärung</b><BR /><BR />Wie ist es dann aber möglich, dass ungeimpftes Gesundheitspersonal, das nicht im Dienst ist, dennoch suspendiert wird? „Ganz einfach: Es erfolgt ja eine doppelte Suspendierung“, erklärt Florian Zerzer, Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes. „Zum einen durch den Arbeitgeber, zum anderen durch die Berufskammer, der er oder sie angehört.“ <BR /><BR />Während letzteres in jedem Fall passiert, egal ob jemand im Dienst ist oder davon freigestellt, trete die Suspendierung durch den Arbeitgeber laut Zerzer erst dann in Kraft, sobald der oder die Betreffende wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt – und noch ohne Coronaschutzimpfung ist.<BR />