Die Polizei spürte den Mann in einem Zeltlager am Eisackufer auf, das er regelmäßig aufgesucht haben soll, wenn er nicht in Notunterkünften der Landeshauptstadt untergebracht war, berichtet die Quästur. Als er die Fahnder bemerkte, versuchte er laut Aussendung vergeblich, in einer waghalsigen Aktion zu flüchten. Er konnte jedoch in der Nähe der Römerbrücke gestellt und festgenommen werden. <BR /><BR />Bei der Festnahme stellte sich heraus, dass es sich um den vorbestraften 23-jährigen marokkanischen Staatsbürger B.C. handle. Gegen ihn lag bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bozen vor. <h3> Diebstahl und Gewaltdelikte </h3>B. C. soll mehrfach wegen Drogenvergehen, Gewaltdelikten und Eigentumsdelikten vorbestraft sein und mit weiteren Delikten wie bewaffnetem Raub, Hehlerei, Wohnungseinbrüchen und Diebstählen in Garagen in Zusammenhang stehen, schreibt die Quästur. <BR /><BR />Dabei soll er mit äußerster Brutalität vorgegangen sein, indem er seine Opfer in abgelegenen Stadtbereichen abgefangen, sie mit einem Messer bedroht und ihnen Bargeld, Handys und persönliche Gegenstände gestohlen haben soll. <BR /><h3> Verdacht: Kriminelle Aktivität auf Einbruchdiebstähle ausgeweitet </h3>In jüngerer Zeit soll er seine kriminellen Aktivitäten ausgeweitet und sich auf Einbrüche in Tiefgaragen spezialisiert haben, vermuten die Ermittler. So war es in einem Wohnhaus in der Giulini-Straße in Bozen kürzlich zu einem Einbruch gekommen, der laut Polizei von ihm begangen worden sein könnte. Neben dem erheblichen Sachschaden am Wohnhaus, waren damals auch Fahrzeugscheiben eingeschlagen worden, um Wertsachen zu stehlen. <BR /><h3> Soll sich als Lybier ausgegeben und internationalen Schutz erhalten haben </h3>B. C. soll es in Vergangenheit auch mehrmals gelungen sein, einer Rückführung in sein Heimatland zu entgehen, indem er sich als libyscher Staatsbürger ausgab und dadurch Asyl und internationalen Schutz erhalten hatte.<BR /><BR />Nach Abschluss der polizeilichen Erhebungen wurde er ins Bozner Gefängnis gebracht, wo er eine rechtskräftig verhängte Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten, u. a. wegen Hehlerei, Widerstands und Gewalt gegen Amtspersonen sowie vorsätzlicher Körperverletzung verbüßen wird. <BR /><BR />Angesichts der hohen Gefährdung, die von dem Mann ausgeht, hat Quästor Paolo Sartori zudem ein Ausweisungsdekret erlassen. Dieses wird nach Verbüßung der Haftstrafe wirksam.