Bei der Haftprüfung hat Richter Federico Secchi die Rechtmäßigkeit der Festnahme, die unmittelbar nach einem Einbruchsversuch erfolgt war <a href="https://www.stol.it/tag/Einbr%C3%BCche" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(wir berichteten),</a> bestätigt und dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorbeugende Verwahrungshaft im Gefängnis stattgegeben. Der Mann bliebt dort – zumindest bis nächste Woche im Schnellverfahren das Urteil gegen ihn ergeht.<h3> Es drohen 5 bis 10 Jahre Haft</h3> Während es aufgrund der kürzlich in Kraft getretenen Cartabia-Reform nun bei Diebstählen und erschwerten Diebstählen die Anzeige des Geschädigten braucht, damit die Staatsanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen vorgehen kann, gilt dies nicht für Wohnungseinbrüche. Diese Straftat wird mit Haftstrafen von 5 bis zu 10 Jahren geahndet.