Das Kind war am 10. Oktober verschwunden. Vier Tage später wurde sein Leichnam gefunden. Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass der Grundschüler bereits am 10. Oktober getötet und dann an dem späteren Auffindeort in Klein Upahl abgelegt wurde.<BR /><BR />Die Verdächtige war am Donnerstag festgenommen worden. Angaben zur Frau und zur Frage, in welchem Verhältnis sie zum getöteten Fabian stand, machten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht. Die Staatsanwaltschaft nannte dafür sowohl ermittlungstaktische als auch persönlichkeitsrechtliche Gründe.<BR /><BR />Das Amtsgericht Rostock hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erlassen. „Die Verdachtsgründe gegen diese Person ergeben sich aus einer Zusammenschau der bislang ermittelten Indiztatsachen“, teilte die Polizei am Donnerstag mit.<h3> Pastor: „Ich wünsche der Familie Beistand und Trost“</h3> Auch nach der Verhaftung einer Frau im Fall Fabian treibt die Menschen weit über Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hinaus die Frage nach dem Warum um. Warum musste der Achtjährige sterben? Warum wurde sein Leichnam an einem Tümpel abgelegt und verbrannt? „Uns bewegt alle die Frage nach dem Warum. Diese Frage stellen wir alle gemeinsam vor Gott“, sagte Jens-Peter Schulz, Pastor der Evangelisch-Lutherischen Pfarrgemeinde Güstrow, der Deutschen Presse-Agentur.<BR /><BR />Er habe diese Frage bereits beim Trauergottesdienst am Donnerstag vergangener Woche, zu dem Hunderte in die Güstrower Marienkirche gekommen waren, von der Kanzel gestellt. Am Tag der Verhaftung der Frau unter dringendem Mordverdacht am gestrigen Donnerstag habe er mit Fabians Familie gesprochen, sagte Schulze. Ihnen und den Menschen in seiner Gemeinde wünsche er nun, „dass sie beieinander Beistand und Trost finden. Dass sie merken, dass man damit nicht alleine ist.“<BR /><BR />Die Frau steht laut Staatsanwaltschaft im Verdacht, den Jungen umgebracht zu haben. Sie befindet sie sich in U-Haft. Genauere Angaben zu der Frau machte Staatsanwalt Harald Nowack nicht. „Wir sind dort in einer relativ kleinstädtischen oder dörflichen Umgebung. Alles, was ich Ihnen jetzt sagen würde, würde die Identifizierung dieser Person ermöglichen“, sagte er. Der Grund für die Zurückhaltung sei, dass die Person weiterhin als unschuldig gelte, „so lange, bis ein Gericht darüber entschieden hat“. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen.