Das Schicksal zweier Hunde stand gestern im Zentrum einer Vorverhandlung vor dem Richter Emilio Schönsberg am Bozner Landesgericht. Die Tiere waren vor knapp 2 Jahren eingeschläfert worden. Tierschützer vermuteten, dies sei ohne triftigen Grund geschehen und die Sache damit möglicherweise eine Straftat. Sie meldeten den Fall der Tierschutzorganisation Oipa Italia und den Behörden. Das brachte die Ermittlungen gegen den Hundehalter und seinen Tierarzt ins Rollen.<BR /><BR />Der Eigentümer der Hunde (vertreten durch Rechtsanwalt Burkard Zozin) hatte die imposanten Tiere in seinem Haus mit großem Garten gehalten. Doch die Tiere seien immer wieder ausgebüxt. Nachbarn hätten sich bedroht gefühlt, andere hätten gar behauptet, sie seien gebissen worden, Eltern hätten sich um ihre Kinder gesorgt. Der Halter installierte einen elektrischen Zaun, doch auch der hielt die Hunde offenbar nicht zurück. <BR /><BR />Da die Tiere nicht unter Kontrolle zu bringen gewesen seien, habe der Halter sie auf einen Bergbauernhof gebracht. Doch auch dort seien sie entwischt. Ohne eine andere Lösung zu sehen, wandte sich der Mann schließlich an den Tierarzt. Nach eingehender Prüfung und unter Abwägung der Umstände sei man zum Schluss gekommen: Die Hunde seien nicht kontrollierbar und somit eine Gefahr. Sie wurden eingeschläfert.<BR /><BR />Das italienische Strafgesetzbuch sieht strenge Regeln für das Töten von Tieren vor. Artikel 544-bis besagt: „Wer ohne Notwendigkeit oder aus Grausamkeit ein Tier tötet, wird mit einer Haftstrafe zwischen 4 Monaten und 2 Jahren bestraft.“ Die Staatsanwaltschaft gelangte jedoch nach umfassenden Ermittlungen zur Überzeugung, dass in diesem Fall keine Straftat vorliegt, und beantragte die Archivierung des Verfahrens. Oipa Italia (vertreten durch Rechtsanwältin Monica Morisi) legte dagegen Widerspruch ein. U-Richter Emilio Schönsberg behielt sich die Entscheidung gestern vor.<BR /><BR />Weil der Fall wegen eines Formfehlers in 2 Ermittlungsakten gelandet war, hatte derselbe Richter in der Angelegenheit bereits einmal zu entscheiden: Damals archivierte er das Verfahren.