Der Dornröschenschlaf des Klosterstadls könnte bald ein Ende haben. Nach jahrelangen Verhandlungen rückt eine Einigung zwischen Land, Eigentümern und Kulturheim Gries näher. Was geplant ist und welche Hürden noch genommen werden müssen.<BR /><BR />Das Projekt, das einen Umbau vorsieht, scheint nach langen Verhandlungen endlich aus den Startlöchern zu kommen. Die drei beteiligten Parteien – die Immobilia GmbH (bestehend je zur Hälfte aus dem Benediktinerkloster Muri-Gries und dem Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus, kurz: DIUK), das Land sowie die Genossenschaft Kulturheim Gries – stehen kurz vor einer Einigung. Entstehen soll ein neues kulturelles Zentrum für mehrere Vereine im Stadtviertel. <BR /><BR />Wie berichtet, plante die Immobilia GmbH als Eigentümerin des Stadls ursprünglich, das Gebäude in Wohnraum umzuwandeln. Das Vorhaben wurde im Mai 2022 vom Land ausgebremst, als es den Klosterstadl unter Denkmalschutz stellte. <BR /><BR />Das DIUK und das Kloster Muri-Gries klagten in der Folge vor Gericht dagegen – das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist weiter anhängig. <BR />Wie DIUK-Direktor Andreas Mumelter im Februar gegenüber dieser Zeitung erklärte, werde der Rekurs aber zurückgezogen, sollte es zu einer Einigung zwischen allen Parteien für das neue Projekt des Landes kommen.<BR /><BR />Eine solche scheint nun zum Greifen nah zu sein. „Die Verhandlungen waren komplex und aufwändig, doch nun stehen wir kurz vor einer Einigung“, erklärte Mumelter gestern gegenüber Südtirol Online auf Nachfrage. In dieselbe Kerbe schlug auch Franz Tutzer, Obmann des Kulturheims Gries. „Die Gespräche laufen noch. Ich warte derzeit auf die Einladung für ein nächstes Treffen innerhalb August oder Anfang September“, erläuterte Tutzer.<BR /><BR /><b>Auf Bauleitplanänderung folgt ein Wettbewerb für die Projektierung</b><BR /><BR />„Bis wann die Einigung erzielt wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wir wollen die Verhandlungen aber bis Mitte September abgeschlossen haben“, betonte gestern dagegen Daniel Bedin, Ressortdirektor für Hochbau, Valorisierung des Vermögens, Grundbuch und Kataster beim Land. Sobald die Einigung steht und das Areal ins Eigentum des Landes übergeht, „ist eine Bauleitplanänderung notwendig. Diese wird vom Land initiiert und in Absprache mit der Gemeinde Bozen beschlossen“, erklärte Bedin. Anschließend sei ein internationaler Projektierungswettbewerb vorgesehen, ehe die Arbeiten schließlich noch ausgeschrieben werden müssen. Bis dahin gebe es aber noch einiges zu tun.