Jetzt ist es fix: Für die allermeisten Geschäfte ist ab 1. Februar der (einfache) Grüne Pass notwendig, sprich man muss geimpft, genesen oder getestet sein. Hier die von der Green-Pass-Pflicht ausgenommen Geschäfte. <BR /><BR /><BR />Raucherinnen und Raucher werden bei dieser Nachricht manche Zigarette zur Beruhigung anzünden: Wie sich schon abzeichnete, müssen sie ab 1. Februar den Grünen Pass vorzeigen, wenn sie sich in einer Tabaktrafik Nachschub besorgen wollen. Wie das soeben in Rom unterzeichnete Dekret festlegt, genügt in diesem Fall der „einfache“ Grüne Pass, der über einen aktuellen negativen Test zu haben ist. Mit dem zusätzlichen Geld für die Corona-Probe wird das Rauchen freilich zum noch teureren Vergnügen, die einzige günstige Alternative bleibt der Zigarettenautomat im Freien. <BR /><BR />Sehr oft im Freien bleiben ab 1. Februar all jene, die nicht über einen Test immer aufs Neue den Grünen Pass holen. Die Regel der Regierung sieht vor, dass ohne den QR-Code gerade mal so viele Geschäfte zugänglich bleiben, dass Mensch und Haustier mit dem Notwendigsten versorgt werden können. Einfach mal Klamotten shoppen, in der Buchhandlung stöbern oder ein Sport-Schnäppchen ergattern, das geht nicht mehr. <BR /><BR />Was bleibt also noch übrig und offen? Ingesamt sind es 8 Kategorien von Geschäften:<BR /><BR />1. Lebensmittelgeschäfte und Einzelhandelsgeschäfte, die überwiegend Lebensmittel und Getränke anbieten (Supermarkt, Diskounter, Minimarkt); der Verzehr von Lebensmitteln vor Ort ist verboten.<BR />2. Einzelhandelsgeschäfte für Tiefkühlprodukte<BR />3. Einzelhandelsgeschäfte für Tier und Tierbedarf<BR />4. Verkaufsstellen für Kraftstoffe und Brennmaterialien (z.B. für Heizung)<BR />5. Einzelhandelsgeschäft für Hygiene- und Sanitärprodukte<BR />6. Apotheken und Einzelhandelsgeschäfte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente<BR />7. Spezialgeschäfte für medizinische und orthopädische Produkte<BR />8. Optik-Fachgeschäfte<BR /><BR /><BR />