Die neuen Regeln gelten aktuell für die Einreise nach Österreich aus allen Ländern und werden auch dann noch gelten, wenn innerhalb Österreichs am 5. März die 3G-Regel entfällt.<h3> Neu: 3G bei der Einreise nach Österreich</h3>Ab 22. Februar 2022 wird für die Einreise nach Österreich ein 3G-Nachweis (Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung) benötigt. Zum Nachweis des 3G-Status verwendet man am besten das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass). Der Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung kann aber auch mit anderen anerkannten analogen oder digitalen Dokumenten (Impfzertifikat, Impfpass etc.) erbracht werden. Die etwaigen Kosten für einen der erforderlichen Nachweise im Ausland sind selbst zu tragen. <b>Neu hierbei:</b> Neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests sind nun auch Antigentest zulässig, deren Abnahme allerdings nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. (detaillierte Infos weiter unten). Die Registrierpflicht vor der Einreise entfällt bei der Einreise mit 3-G-Nachweis. <h3> Was gilt als vollständige Impfung?</h3>Doppelte Impfung: gültig für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung. (Zwischen 1. und 2. Impfung müssen mindestens 14 Tage liegen)<BR /><BR />Booster-Impfung: gültig für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Booster-Impfung. (Zwischen 2. und 3. Impfung müssen mindestens 90 Tage liegen)<BR /><BR />Bei Johnson & Johnson-Impfung beträgt die Gültigkeit 270 Tage ab dem 22. Tag nach der Impfung.<BR /><BR /><BR />Die oben angeführten Gültigkeitsdauern beziehen sich ausschließlich auf die Einreise. <b>Während des Aufenthalts in Österreich gilt eine doppelte Impfung nur mehr 180 Tage bzw. für Personen unter 18 Jahren 210 Tage.</b> Die dritte Impfung (Booster) gilt weiterhin 270 Tage. Auch eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson ist nur mehr im Zuge der Einreise gültig, während des Aufenthalts in Österreich benötigen Johnson&Johnson-Geimpfte eine zweite Impfung für eine gültige Impfung.<BR /><h3> Was gilt als Genesungs-Nachweis?</h3>Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein) oder ein Absonderungsbescheid.<BR /><h3> Was gilt als Test?</h3>Ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Der Test muss von einer befugten Stelle bestätigt sein.<BR /><BR />Ein Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Test muss von einer befugten Stelle bestätigt sein. <b><BR /><BR />Selbsttests sind nicht zulässig.</b><h3> Ausnahmen für Kinder</h3>Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen 3-G-Nachweis. Spezielle Regelungen für Pendler und schulpflichtige Kinder wurden aus der bisherigen Verordnung zugunsten der vereinheitlichten Vorgaben gestrichen.<h3> Einreise ohne 3G-Nachweis</h3>Die Einreise ohne 3G-Nachweis ist zu touristischen Zwecken nicht praktikabel. Bei Einreise ohne 3G-Nachweis müssen Sie sich vorab registrieren und eine sofortige Quarantäne antreten. Diese wird erst durch ein negatives Testergebnis beendet. Dabei ist zu beachten, dass bis zum Vorliegen des Testergebnisses 24 Stunden oder mehr vergehen können.<h3> Durchreise</h3>Die Bestimmungen der Einreiseverordnung gelten nicht für die Durchreise. Für eine Durchreisen ohne Zwischenstopp benötigt man keine Einreiseregistrierung, keinen PCR-Test und keine Impfung oder Genesung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dringende Stopps einlegen dürfen, zum Beispiel zum Tanken oder für den Toilettengang.<h3> Rückreise bzw. Einreise nach Südtirol und Italien</h3>Seit dem 1. Februar 2022 ist die Einreise aus Ländern der <a href="https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5412&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto&tab=3" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Liste C</a> (zu denen auch Österreich, die Schweiz und Deutschland gehören) ohne eine 5-tägige Quarantäne möglich, wenn ein Digitales Covid-Zertifikat der EU (Impfbescheinigung, Genesungsbescheinigung oder negatives Ergebnis eines Tests - PCR oder Antigen) vorgelegt wird. Ab demselben Datum müssen geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise nach Italien keinen Test mehr vorlegen. Der PCR-Abstrich muss innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden, der Antigen-Tests innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise.<BR /><BR />Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht (Antigen- oder PCR-Test) ausgenommen.<BR /><BR />Bei erfolgter Einreise nach Italien <b>ohne Impfbescheinigung, Genesungsbescheinigung oder Test</b> ist Folgendes zu beachten: Betreffende müssen sich einer fünftägigen Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an dem gewöhnlichen Aufenthaltsort unterziehen, um die Gesundheitsüberwachung zu veranlassen und nach 5 Tagen Quarantäne ist ein weiterer Antigen- oder PCR-Test durchzuführen.<BR /><BR />Wer aus welchem Grund und mit welchem Transportmittel auch immer nach Italien einreist, muss weiterhin das digitale <a href="https://app.euplf.eu/#/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Passagier-Lokalisierungs-Formular</a>, auch digital Passenger Locator Form (dPLF) genannt, ausfüllen und in Papierform oder auf seinem Mobilgerät dem für die Kontrolle zuständigen Personal vorlegen.