Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler werden in einem Rundschreiben an Gemeinden, Forstbeamte und den Jagdverband heute oder in den nächsten Tagen auf die neue Regelung hinweisen und sie im Detail erläutern. <BR /><BR />Das neue Landesgesetz ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region allerdings bereits seit Juni in Kraft – und es wäre somit bereits seit Juni möglich gewesen, Warn- oder Schreckschüsse abzugeben. Dazu befugt sind Angehörige des Landesforstkorps, hautberufliche Jagdaufseher und Jäger. Geschossen wurde bisher aber nicht. <h3> Warum das Land so lange wartet</h3>Landesrat Arnold Schuler begründet die Zurückhaltung damit, dass man das Ende der Frist, innerhalb der die römische Regierung das Landesgesetz anfechten konnte, abwarten wollte. Diese ist inzwischen bekanntlich verstrichen. Das Innenministerium habe Vorbehalte und Einwände gegenüber der Vergrämung, berichtet Schuler. So musste die Landesregelung im Einklang mit Artikel 57 des Einheitstextes zur Sicherheit TULPS (Testo Unico delle leggi di pubblica sicurezza) stehen.<BR /><BR /> „Es wird dann auch in unserer Mitteilung präzisiert, dass man sich an die staatlichen Bestimmungen zu halten hat“, kündigt Schuler an. Jäger dürfen laut staatlichen Bestimmungen nur in angemessenem Abstand zu Gebäuden und Straßen einen Schuss abgeben – Förster müssen sich an diese Bestimmung hingegen nicht halten. Zugewartet habe man mit der Vergrämung auch deshalb, um nicht nach erfolgter Abgabe von Schreck- und Warnschüssen noch einmal zurückrudern zu müssen, erklärt Schuler.<BR /><BR />Der Freiheitliche Abgeordnete Andreas Leiter Reber weist darauf hin, dass eine Vergrämung eigentlich mit Gummigeschossen vorgenommen werden müsste – so wie in der Schweiz. Diese Vergrämung mit Gummigeschossen habe Schuler bereits im Juli 2022 angekündigt.<BR />