Maßnahmen zur Stabilisierung seien umgehend eingeleitet worden, von einer akuten Einsturzgefahr habe man jedoch nichts gewusst, betont Hochbaulandesrat Christian Bianchi.<BR /><BR />Wie aus der Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen Abgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler hervorgeht, seien Aufstockungsarbeiten des vierten Stockwerks durchgeführt worden, als der Justizpalast noch im Besitz des Staates war. Das Land sei damals weder Eigentümer der Immobilie noch für deren Instandhaltung zuständig gewesen, dennoch habe man Belastungstests an neu errichteten Decken und Trägern durchgeführt. <BR /><BR />Konkrete Erkenntnisse zur Bausubstanz habe schließlich eine statische Überprüfung im Jahr 2024 geliefert. „Weil Unterlagen zur Tragstruktur fehlten, wurden Untersuchungen veranlasst“, so Bianchi. Das Ergebnis: Das Gebäude war zwar statisch geeignet, allerdings an Auflagen geknüpft. <BR /><BR />Die vier gemauerten Ziegelpfeiler im Foyer sollten verstärkt oder ersetzt sowie die als Archiv und Bibliothek genutzten Räume entlastet werden. Die entsprechenden Maßnahmen seien umgehend eingeleitet worden, so Bianchi. Von Gerüchten über eine mögliche Instabilität der Säulen habe man jedenfalls nichts gewusst. Vielmehr lagen technische Befunde vor, auf die entsprechend reagiert worden sei.