Nein – das meint zumindest Rechtsanwalt Nicola Canestrini in einem unabhängigen Rechtsgutachten, das er auf Anfrage des Südtiroler Heimatbundes erstellt hat. <BR /><BR />Sobald die Schuttmassen aus dem Gerichtsgebäude entfernt sind und sich die Gutachter vor Ort ein Bild gemacht haben, kann mit der Ausschreibung zur Projektierung begonnen werden. Denn noch ist nicht klar, wieviel von der ursprünglichen Bausubstanz erhalten bleiben kann bzw. was alles neu errichtet werden muss. Eine Idee sei laut Landesrat Christian Bianchi, das Innere des Gebäudes modern zu gestalten bzw. auszustatten, während die Fassade wieder so aussehen sollte, wie sie war, denn das Gebäude stehe sowohl unter Ensemble- als auch unter Denkmalschutz.<BR /><BR />Der Südtiroler Heimatbund spricht sich zwar für eine Schleifung aller faschistischen Relikte in Südtirol aus, wollte aber laut Obmann Roland Lang „kein Gefälligkeitsgutachten, sondern eine unabhängige rechtsstaatliche Einschätzung“. Deshalb habe man sich an den Rechtsanwalt und -experten Nicola Canestrini gewandt. Sein Gutachten liegt nun vor und ist eindeutig. <BR /><BR />Es bestehe keinerlei Rechtspflicht, den eingestürzten Mitteltrakt genau so zu rekonstruieren, wie er zuvor war. „Die Denkmalpflege schützt das Überlieferte, sie gebietet nicht, Verlorenes neu zu meißeln. Die getreue Rekonstruktion war in der europäischen Restaurierungsgeschichte stets die begründungsbedürftige Ausnahme – nie die Regel“, unterstreicht Canestrini. <BR /><BR />Jede seriöse Auseinandersetzung mit dem Wiederaufbau habe mit einer Unterscheidung zwischen der architektonischen Sprache des italienischen Rationalismus und dem propagandistischen Apparat, der ihr im konkreten Fall aufgeprägt wurde, zu beginnen. <BR /><BR />Als Beispiel nennt Canestrini das Justitia-Relief und die erhalten gebliebene lateinische Attika-Inschrift auf der Fassade. Beide Elemente seien keine reine Dekoration, sondern Programmsätze, unterstreicht der Rechtsgutachter. Die Attika-Inschrift stelle das Gebäude ausdrücklich in den Dienst des faschistischen Imperiums: Sie reihe Gerechtigkeit („Justitia“) in eine Dreiheit mit Tugend („Virtute“) und Hierarchie („Hierarchia“) ein – wobei „Hierarchia“ ein Schlüsselbegriff der faschistischen Staats- und Bewegungslehre sei – und und verspreche deren Verteidigung mit Klauen und Schnäbeln („Unguibus et Rostris“), also mit aller Gewalt. Auf dem Hauptbalken eines Gerichtsgebäudes formuliere dieser Satz eine Funktionsbestimmung der Justiz: Rechtsprechung nicht als unparteiische Anwendung des Gesetzes, sondern als bewehrtes Instrument imperialer Herrschaft. <BR /><BR />Das zerstörte Justitia-Relief übermittelte dieselbe Botschaft: Justitia thronte zwischen einem Richter und einem mit Schwert bewaffneten Soldaten. Sie trug keine Augenbinde; sie sah, wen sie richtete, und ihr Blick galt dem Sitz der faschistischen Partei, resümiert Canestrini. <BR /><BR />Strafrechtliche wäre seiner Auffassung nach die originalgetreue Neuanfertigung der zerstörten Propagandaelemente wohl nicht zu beanstanden, aber rechtspolitisch und verfassungsrechtlich sei sie nicht vertretbar. <BR /><BR />„Ein Staat, der im Jahr 2026 faschistische Programmkunst mit öffentlichen Mitteln neu in Stein hauen ließe, würde nicht Geschichte bewahren, sondern eine eigene, gegenwärtige Aussage treffen“. Dies stünde im Widerspruch zur antifaschistischen Grundentscheidung der Verfassung, zum Bild einer unparteiischen Justiz und zur Loyalitätspflicht des Landes gegenüber allen Sprachgruppen. <BR /><BR /> Die erhaltenen Elemente – allen voran die Attika-Inschrift – sollten nach Canestrinis Einschätzung nicht entfernt, sondern erstmals und dauerhaft historisiert werden: erhalten und unübersehbar erklärt, nach dem Vorbild von Siegesdenkmal, Piffrader-Relief und dem Brunecker Alpini-Denkmal. Dessen Geschichte sei im Übrigen lehrreich: „Zur Ruhe kam der Ort nicht durch Zerstörungen und Wiederaufbauten, sondern erst durch die Erklärungstafel von 2012“, ist der Rechtsanwalt überzeugt. <BR /><BR />Die rechtsstaatliche Einschätzung wolle einen Beitrag zur Überwindung der politischen Instrumentalisierung leisten. „Im Hintergrund steht die Idee, dass eine Gesellschaft ihr belastetes Erbe weder auslöschen noch fortschreiben, sondern in geteilte historische Zeugnisse verwandeln sollte“, heißt es in dem Gutachten.