Das Land ist Eigentümer des Gerichtsgebäudes, das nun – salopp formuliert – mit einem riesigen Loch in der Mitte dasteht. Wer dafür geradestehen muss, klären derzeit Ermittlungen und in einem zweiten Moment wohl die Gerichte. Beim Land arbeitet man aber schon jetzt an einer Schadensersatzklage.<BR /><BR />„Wann immer das Land einen Schaden erleidet und diesen finanziell auffangen muss, ist es verpflichtet, diesen geltend zu machen“, sagt der Ressortchef vom Vermögenslandesrat Christian Bianchi, Daniel Bedin. Spielraum gibt es da keinen. „Die Führungskräfte müssen den Schadensersatz in die Wege leiten“, so Bedin. Beschlossen werde die Klage am Ende von der Landesregierung. Und zwar, sobald die Verantwortlichen feststehen, von denen man direkt oder über deren Versicherungen den erlittenen Schaden einfordern kann.<BR /><BR />Signalisieren die am Gerichtsgebäude angebrachten Sensoren diese Woche keine bedenklichen Bewegungen, so soll laut Landesrat Christian Bianchi ab 17. August der Umzug des Landesgerichts in die Südtiroler Straße 50 erfolgen, die Staatsanwaltschaft wird in der Rittner Straße 13 untergebracht. Zumal an der telematischen Verbindung mit dem internen Justiznetz noch gearbeitet wird, könnte es aber September werden.<BR /><h3> Gewichtigster Punkt Kosten für die Instandsetzung</h3>Allemal berappt das Land für die kommenden sechs Jahre an die Fruitservice GmbH 5,328 und an den Raiffeisenverband 8,64 Mio. Euro Miete. In Summe sind das 14 Mio. Euro.<BR /><BR /> In der chronologischen Reihenfolge sind die Mieten aber nicht der erste Punkt, der in die Klage des Landes einfließt. Quantifiziert werden derzeit die Kosten für Sofortmaßnahmen, wie das Räumen des Bauschutts oder das am Gebäude angebrachte Gerüst. Es folgen die Mieten für die Ersatzquartiere von Justitia. Geltend gemacht werden die Kosten für den Umzug und die ordnungsgemäße Räumung des Gerichtsgebäudes von sämtlichem Inventar. <BR /><BR />Gewichtigster Punkt in der Klage werden alle Kosten für die Instandsetzung des Gerichtsgebäudes sein, bis man dieses wieder als Ganzes betreten kann. Zu guter Letzt könnte das Land auch den Schaden für die Unterbrechung der Dienste am Bürger geltend machen. Diese sind aber schwer zu quantifizieren. Die Staatsanwaltschaft hat fünf Personen ins Ermittlungsregister eingetragen. Sie will klären, wer für den Einsturz strafrechtlich verantwortlich sein könnte. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung.