Zur Erinnerung: Seit der gesetzlichen Einführung des „Bettenstopps“ im September 2022 ermöglicht es eine Bestimmung, zuvor bestehende Bau- oder Erweiterungsrechte bis zum 22. September dieses Jahres in Anspruch nehmen zu können. Insgesamt gibt es Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Hotels oder für neue Hotels in vor 2022 ausgewiesenen Tourismuszonen mit einer Gesamtkapazität von 12.000 Betten – verstreut über das ganze Land.<BR /><BR /> Wird bis zum Stichtag keine Baugenehmigung für das jeweilige Projekt vorgelegt, sollen die Baurechte erlöschen. So sieht es ein Dekret des Landeshauptmannes vor. Luis Walcher (SVP) hat letzthin vorgeschlagen, die Verfallsfrist für „erworbene Rechte“ um fünf Jahre zu verlängern. Mit seinem Vorstoß entfachte der Landesrat für Tourismus eine hitzige Debatte innerhalb seiner Partei, zu der Landeshauptmann Kompatscher bislang geschwiegen hatte. Gestern bezog er auf Nachfrage Stellung zu den „genehmigten Betten mit Verfallstermin“. <h3> In der SVP laufe es auf „einen breiten Konsens“ hinaus</h3>Zunächst sagte der Landeshauptmann, dass es in der SVP auf „einen breiten Konsens“ hinauszulaufen scheint. Demnach ist eine generelle und automatische Verlängerung um fünf Jahre wohl vom Tisch. „Allerdings ist die Situation in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich“, erläuterte Kompatscher. So gebe es nicht nur Hochburgen des Tourismus, sondern auch Gemeinden mit fast keinem Tourismus. Eine Verlängerung der Frist sei anders zu bewerten, wenn etwa durch zusätzliche Betten Abwanderung aus der Gemeinde oder die Schließung der einzigen Gaststätte abgewendet werden könnte. <BR /><BR />Es sei sinnvoll, sich die jeweilige Situation vor Ort anzuschauen und dann zu entscheiden. „Die Tendenz geht in Richtung Einzelfallbewertung“, sagte Kompatscher. Er hob auch hervor, dass es noch keine Entscheidung gebe: „Die Debatte ist noch voll im Gang.“ Abschließend legte Kompatscher seine „ausdrücklich persönliche Sicht“ offen: „Ich finde es auf jeden Fall sinnvoll, bei dem beschlossenen Limit von 150 zusätzlichen Betten pro Struktur zu bleiben, egal wie viel Betten laut erworbenen Rechten vorgesehen sind.“