Gegen diesen Beschluss hat die Eisackwerk GmbH vor dem Obersten Gericht für öffentliche Gewässer in Rom Rekurs eingereicht. Die Gesellschaft hatte sich um die Konzession für das Kraftwerk St. Anton in Bozen beworben, das aber – aufgrund gefälschter Unterlagen – der Landesenergiegesellschaft SEL zugeschanzt wurde. Dieses Kraftwerk dürfe aber nicht mit den anderen erschwindelten Konzessionen in einen Topf geworfen werden, kritisiert die Eisackwerk GmbH. Selbst das nachgebesserte Projekt der SEL sei nicht besser als jenes der Eisackwerk, daher stelle sich die Frage, was hier überhaupt überprüft werden soll. Zudem wären die regulär eingereichten Unterlagen der SEL bis heute nicht aufgetaucht, „sie existieren also nicht“, wird in einer Aussendung festgehalten. Im Fall St. Anton müsste die Entscheidung ganz einfach sein, die Landesregierung müsste „ganz einfach Recht und Ordnung wiederherstellen“, fordert die Gesellschaft. Das Land verfolge hier aber ein anderes Ziel: Jetzt werde versucht, das Werk St. Anton so lange wie möglich zu betreiben. „Selbst wenn Straftaten begangen worden sind, darf man weiter daraus Vorteil und Nutzen ziehen – mit dem Segen der Landesregierung“, stellt die Eisackwerk in einer Medienmitteilung fest.