<h3> Wer ist Maria G.?</h3>Maria G., geboren in Salzburg, war eine ganz normale Jugendliche – bis Orientierungslosigkeit, Panikattacken und ein Interesse am Islam sie in eine Spirale der Radikalisierung führten. Über soziale Netzwerke kam sie in Kontakt mit dschihadistischen Inhalten, Ende 2013 konvertierte sie. Kurz darauf heiratete sie online einen deutschen IS-Kämpfer und reiste am 28. Juni 2014 nach Syrien – genau an jenem Tag, als der sogenannte „Islamische Staat“ sein Kalifat ausrief.<h3> Leben im IS-Kalifat</h3>In Syrien heiratete Maria G. nach einer schnellen Scheidung einen weiteren Kämpfer, einen Dänen. Mit ihm bekam sie zwei Söhne, heute acht und zehn Jahre alt. Die Familie lebte in verschiedenen IS-Hochburgen, wurde von der Terrormiliz versorgt und kontrolliert. Kämpferische Handlungen oder Gräueltaten konnten ihr nie nachgewiesen werden – ihre Rolle bestand nach Einschätzung der Anklage darin, durch ihre bloße Anwesenheit die Ehemänner in ihrer Loyalität zum IS zu bestärken.<BR /><h3> Der lange Weg zurück nach Österreich</h3>2019 gelang Maria G. mit ihren Söhnen über einen humanitären Korridor die Ausreise aus der letzten eingekesselten IS-Hochburg. Ihr zweiter Ehemann wurde später bei Kampfhandlungen getötet. G. wurde gefangen genommen und war zunächst mehrere Monate im Lager Al-Hol inhaftiert.<BR /><BR /> Ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Die Familie der jungen Frau bemühte sich seitdem um eine Rückholung nach Österreich. Das Außenministerium wollte aber zunächst nur die beiden minderjährigen Söhne zurückholen, was die Mutter ablehnte. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich im Herbst 2024 die Rückholung der Frau und der beiden Söhne an. Am 1. März 2025 wurde Maria G. mit den Kindern nach Österreich zurückgebracht.<h3>Der Prozess in Salzburg</h3>Am Mittwoch dieser Woche musste sich Maria G. vor dem Landesgericht Salzburg verantworten – wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Das Urteil: Bedingte Haftstrafe von 24 Monaten. Sie zeigte sich voll geständig: „Ich habe viel über meine damalige Radikalisierung nachgedacht und kann mir heute nicht mehr erklären, wie das passieren konnte.“<BR /><BR />Die Angeklagte war gerichtlich unbescholten. Aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und dem jugendlichen Alter bei der Ausreise wurde der Fall vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen verhandelt. Das Gericht verordnete Bewährungshilfe, die weitere Teilnahme an Deradikalisierungsprogrammen und Psychotherapie. Die Probezeit der bedingten Strafe beträgt drei Jahre. Wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung sagte, wäre eine unbedingte Strafe im Falle von G. kontraproduktiv gewesen.<h3> „Größter Fehler ihres Lebens“</h3>Ihre Verteidigerin bezeichnete die Ausreise nach Syrien als „größten Fehler ihres Lebens“. Maria G. selbst bat das Gericht um eine zweite Chance: „Ich hoffe, dass mir das Gericht eine Chance gibt. Ich bin froh, wieder hier zu sein.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.