Zuvor hatte bereits der Vertreter der Anklage auf Freispruch wegen Verjährung plädiert.Im Verfahren ging es um nahezu 3.000 durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den vier Eternit-Werken in Italien.Die von Schmidheiny geführte Schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst größter und später Hauptaktionär der Eternit Italia SpA.Seinen Antrag auf Freispruch begründete Generalstaatsanwalt Francesco Iacoviello mit der Verjährung des Delikts, das 1986 geendet habe. In diesem Jahr wurde das letzte italienische Eternit-Werk geschlossen. Damit seien die Emissionen von Asbest-Fasern in die Umwelt beendet worden.Mit dem Freispruch wurde das zweitinstanzliche Urteil gekippt, mit dem Schmidheiny im Juni 2013 vom Berufungsgericht in Turin zu 18 Jahren Gefängnis und Entschädigungszahlungen in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt worden war.Das Berufungsgericht hatte den Unternehmer wegen des Todes von rund 3.000 Arbeitern und Anrainern der italienischen Eternit-Werke für schuldig befunden. Gegen das Urteil hatte Schmidheiny Rekurs beim Kassationsgericht eingereicht.Der Freispruch des Milliardärs löste unter den Zuschauern, darunter viele Angehörige von Asbest-Opfern, Proteste aus. Bereits vor Beginn der Anhörung hatten rund 150 Angehörige aus Italien, der Schweiz und Großbritannien „Gerechtigkeit für die Eternit-Opfer“ verlangt.Schmidheinys Rechtsanwälte versicherten, dass das Programm zur Entschädigung von asbesterkrankten Anrainern und Arbeitern der vier Eternit-Werke in Italien sowie deren Hinterbliebenen fortgeführt werde.apa