Im Streitfall bestimmt derzeit der Richter, ob Beatmungsgeräte abgeschaltet oder Magensonden entfernt werden dürfen. Nun soll sich das ändern. Am Donnerstag wurde im Senat über das Gesetz zur Patientenverfügung abgestimmt. Damit ist die letzte Hürde in einem doch oft umstrittenen Themenbereich genommen. Der vom PD initiierte Gesetzentwurf wurde mit 180 Stimmen gegen 71 vom Senat verabschiedet. Da das Gesetz bereits von der Abgeordnetenkammer gebilligt worden war, tritt es damit in Kraft.„Das Gesetz sieht vor, dass jeder künftig in einer Patientenverfügung selbst festhalten kann, wie er im Falle einer tödlichen, irreversiblen Krankheit behandelt werden möchte", so die Senatoren der Autonomiegruppe. Auch künstliche Ernährung und Beatmung sollen eingestellt werden, wenn der Betroffene oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter dies entscheidet. „Zusätzlich werden mit dem Gesetz schwer belastende Behandlungen bei Patienten im Endstadium verboten. All dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Arzt. In den meisten europäischen Ländern ist dies schon lange allgemeine Praxis“, so die Senatoren.Ärzte werden nicht mehr zur Rechenschaft gezogenDas Gesetz sieht also vor, dass Ärzte und Patienten sich gemeinsam auf einen Behandlungsverlauf sowie auf die Einstellung einiger Behandlungen einigen können und dass der Wille des Patienten stets innerhalb des gesetzlichen Rahmens respektiert wird. Die Mediziner werden nicht mehr strafrechtlich für die Folgen des Einstellens lebenserhaltender Behandlungen wie künstliche Ernährung und Hydrierung verantwortlich sein. Kein Thema spielt hingegen die Sterbehilfe auf Wunsch. „Die unsichere Rechtslage wird mit diesem Gesetz geändert. Es geht darum, dass jeder selbst über sein Leben bestimmen kann und dass Todkranken ein Recht auf ein würdevolles Sterben genehmigt wird. Wir haben für diese Regelung gestimmt, weil sie den Menschen eine autonome Entscheidung erlaubt. Respekt vor dem menschlichen Leben bedeutet auch Respekt vor einem würdevollen Sterben“, so die Senatoren. Die ehemalige EU-Menschenrechtskommissarin Emma Bonino, die sich jahrelang für die Einführung einer Patientenverfügung engagiert hatte, brach in Tränen aus. stol