Donnerstag, 14. Dezember 2017

Endlich Klarheit, wenn ein Patient sterben will

In Italien gab es bis heute keine verbindlichen Normen dazu, wie mit totkranken Patienten im Endstadium verfahren werden soll und darf. Ein neues Gesetz soll nun Klarheit bringen und den Patienten künftig das Recht einräumen, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Auch die Mediziner werden entlastet, da sie nicht mehr mit strafrechtlichen Folgen rechnen müssen.

Das Gesetz sieht vor, dass jeder künftig in einer Patientenverfügung selbst festhalten kann, wie er im Falle einer tödlichen, irreversiblen Krankheit behandelt werden möchte.









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