Avni Mecja sitzt seit Ende Oktober in vorbeugender Verwahrungshaft, erst im Bozner Gefängnis, dann wurde er in die Haftanstalt von Verona verlegt. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/tag/Mocanu" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> hatte Mecja gegenüber dem ermittelnden Staatsanwalt gestanden, in der gemeinsamen Wohnung in der Trieststraße in Bozen mit einem Steinhammer 2 Mal auf die linke Schläfe seiner Freundin Alexandra Mocanu eingeschlagen zu haben. Sie sei daraufhin leblos zu Boden gestürzt. Zu der Tat sei es im Zuge eines heftigen Streites gekommen. In der Folge war Mecja in sein Heimatland Albanien gereist.<BR /><BR /> Tags darauf kehrte er aber nach Bozen zurück und stellte sich den Ermittlern. Laut seinem Veroneser Verteidiger Massimo Dal Ben bereue Mecja seine Tat. Man werde nach Möglichkeit versuchen, Alexandra Mocanus Hinterbliebenen Schadenersatz zu leisten. <BR /><BR />Die Ermittlungen zu dem Mordfall stehen indes kurz vor dem Abschluss, die Befragung einiger Zeugen soll noch ausstehen. Mecja wird des Mordes unter 2 erschwerenden Umständen verdächtigt: Zum einen hatte er eine Beziehung mit dem Opfer – bei diesem Erschwernisgrund droht lebenslange Haft. Zum anderen gab es den Stalkingvorwurf aus dem Jahr 2020. <BR /><BR />Wenn es sich bei einem Mordopfer um dieselbe Person handelt, die der Täter im Vorfeld gestalkt hat, droht auch lebenslang. Alexandra Mocanu hatte zwar ihre Anzeige wegen Misshandlungen zurückgezogen, der Straftatbestand des Stalking wurde jedoch – zusammen mit dem Vorwurf der sexuellen Gewalt – von Amts wegen weiter verfolgt. Mecjas Verurteilung zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft ist nicht rechtskräftig, seine Beschwerde behängt vor dem Kassationsgericht.