Wie es nun mit dem mutmaßlichen Elternmörder weitergeht, wie die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung vorgehen werden? Hier die Details. <BR /><BR /><BR />Ob ihm in beiden Fällen angelastet wird, mit Vorbedacht gehandelt zu haben, ist nicht abzusehen. Doch allein durch den erschwerenden Umstand, dass die Opfer seine Eltern waren, läuft es für Benno Neumair im Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage auf lebenslange Haft hinaus.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/benno-neumair-chronologie-eines-elternmordes" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der Mord an Laura Perselli und Peter Neumair hat das ganze Frühjahr über italienweit für Schlagzeilen gesorgt.</a> Zuerst das mysteriöse Verschwinden des pensionierten Lehrerpaares, dann die Verhaftung ihres Sohnes Benno Neumair unter dringendem Tatverdacht, und schließlich sein Geständnis. Die Version, die der 30-Jährige geliefert hat – nämlich, dass er am 4. Jänner erst seinen Vater nach einem heftigen Streit und dann in unmittelbarer Folge gleich seine Mutter mit einem Kletterseil erwürgt habe – erschien den psychiatrischen Amtsgutachtern durchaus glaubhaft. Ihnen zufolge war Benno Neumair beim ersten Mord nur teilweise, beim zweiten ganz einsichts- und willensfähig. <BR /><BR />Die Verteidigung könnte deshalb versuchen, ein verkürztes Verfahren zu beantragen, zumindest wegen des Mordes an Peter Neumair. Das würde ihrem Mandanten eine automatische Strafmaßreduzierung von einem Drittel einbringen. Dabei könnte die Verteidigung – unter Berufung auf die angenommene Teilzurechnungsfähigkeit – Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regel anmelden, wonach Verbrechen, für die lebenslange Haft droht, immer vor einem Schwurgericht zu verhandeln sind. Entsprechende Anträge sind allerdings am Bozner Landesgericht bisher immer abgewiesen worden. Eine mögliche Trennung bzw. einzelne Behandlung der Fälle ist auch eher unwahrscheinlich, da die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen sein dürfte, dass die Morde in Tateinheit begangen wurden bzw. dass der erste Mord den zweiten nach sich gezogen hat.<BR /><BR />Auch ist die Staatsanwaltschaft nicht an das Psycho-Gutachten der Amtssachverständigen gebunden. Sie dürfte sich wohl an die Einschätzung ihrer eigenen Gutachter halten, die Benno Neumair als voll zurechnungsfähig eingestuft haben. <BR /><BR />Dies wiederum könnte dazu führen, dass ihm zusätzlich der erschwerende Umstand, mit Vorbedacht bzw. Planung gehandelt zu haben, angelastet wird, zumindest beim Mord an seiner Mutter. Diese Tat soll, den Erhebungen zufolge und anders als von Benno Neumair geschildert, erst rund eineinhalb Stunden nach dem Mord an Peter Neumair verübt worden sein. Sollte dieser Umstand bewiesen werden, würde dies im Falle einer Verurteilung auf eine lebenslange Haftstrafe hinauslaufen. <BR /><BR />Doch schon der nicht anfechtbare Umstand, dass die Morde an seinen Eltern begangen wurden, „verlangt“ bei einem Schuldspruch Lebenslang. <BR /><BR />Weiters wird Benno Neumair, der im Bozner Gefängnis in vorbeugender Verwahrungshaft sitzt, vorgeworfen, er habe die Leichen seiner Eltern beseitigt und dann auf verschiedenste Weise versucht, die Ermittler in die Irre zu führen und dafür falsche Spuren gelegt. Nach Abschluss der Ermittlung, die unmittelbar bevorsteht, hat die Verteidigung 20 Tage Zeit für Gegendarstellungen. Falls diese die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen, wird sie Anklage erheben, über die dann der Richter im Rahmen einer Vorverhandlung entscheiden wird.