Im Jahr 2021 hat die Landesregierung eine Standortanalyse für das neue Archäologiemuseum in Auftrag gegeben und das Ergebnis der Studie übernommen: Im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass die Gletschermumie in das Ex-Enel-Gebäude an der Bozner Drususbrücke, das allerdings der Eigentümerfamilie Tosoloni gehört, ziehen wird. Seitdem ist aber wenig passiert.<BR /><BR /><BR />Laut einer von der Landesregierung 2021 ausgeschriebenen Standortanalyse, durchgeführt vom Unternehmen Sinloc, gilt die 1902 erbaute Villa Gasteiger, die nach dem Krieg in den Besitz der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft ENEL überging, als geeignetster Standort für das neue Archäologiemuseum. Auf Grundlage dieser Standortanalyse hatte sich die Landesregierung im Jahr 2022 auf das Ex-Enel-Gebäude an der Drususbrücke als künftigen Standort für das Ötzi-Museum festgelegt.<BR /><BR /><BR /> Derzeitiger Eigentümer des mittlerweile unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ist die Unternehmerfamilie Tosolini über die Firma Generalbau AG. Nach dem Dekret zum Enteignungsverfahren des Landes von Ende 2024 zog die Generalbau AG gegen das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vor Gericht: Dieses sah für Enteignungsverfahren in Südtirol eine Frist von zehn Jahren vor, im restlichen Staatsgebiet sind es fünf Jahre. Vor Gericht setzte sich die Eigentümerfamilie in letzter Instanz durch. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1316304_image" /></div> Rechtsanwalt Igor Janes<BR /><BR /><BR />„Nach dem Urteil des Höchstgerichts im April 2025 hat es keinen Kontakt mehr mit der Landesverwaltung gegeben. In der Sache herrscht Stillstand“, erklärte Igor Janes, Anwalt der Eigentümerfamilie, auf Anfrage. Seitdem sei das Verfahren der Landesverwaltung zur Enteignung des Gebäudes nicht mehr fortgeführt worden. „Der Generalbau AG ist vom Land kein Enteignungsbescheid zugestellt worden. Wir warten auf die weiteren Schritte. Weitere Informationen haben wir nicht. Das ist der Stand der Dinge“, so Janes, der von einer „grotesken Situation“ spricht.<BR /><h3> „Wir stehen ganz am Anfang“</h3><BR /><div class="img-embed"><embed id="1316307_image" /></div> Landesrat Christian Bianchi <BR /><BR /><BR /><BR />Laut Landesrat Christian Bianchi war das Land noch bis vor kurzem mit der Umsetzung des Urteils beschäftigt. „Bis jetzt haben wir uns darum gekümmert. Nun müssen wir das Verfahren einleiten. Wir stehen ganz am Anfang“, sagte Bianchi am Freitag auf Anfrage gegenüber. Auf die Frage, ob das Enteignungsverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen werden könne, erklärte er, dass es „noch zu früh sei“, sich diesbezüglich festzulegen. „Wir sind derzeit nicht in der Lage, verbindliche Zeitangaben zu machen“, erklärte Bianchi. Jetzt gehe es darum, das Verfahren einzuleiten. „Unter anderem wurde der Wert der Immobilie noch nicht festgelegt, das ist die Aufgabe des Schätzamtes.“