Die Airlines müssen nur dann nicht zahlen, wenn die Ursachen der Verspätung von den Gesellschaften „nicht zu beherrschen“ war, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil präzisierte.Demnach können alle von solchen Flugverspätungen Betroffenen auch noch rückwirkend auf Ausgleichszahlungen klagen.apa/dpa