„Weniger Handy ist in diesem Falle mehr, aber dort, wo die – kritische – Mediennutzung pädagogisch sinnvoll ist, dort muss sie auch möglich sein“, erläutert Philipp Achammer, deutscher Bildungslandesrat. Bei der Suche nach der gemeinsamen Botschaft hat er sich schlussendlich gegen die restriktivere Ausrichtung der italienischen Schule durchgesetzt.<BR /><BR /> Und so wird zwar jetzt im „Orientierungsrahmen“ aus den Bildungsdirektionen „dazu eingeladen, die ministeriellen Hinweise sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls in angepasster Form umzusetzen“. Aber es wird auch darauf hingewiesen, dass die Auseinandersetzung mit der Nutzung digitaler Technologien „zu einem umfassenderen Bildungsprozess, der auf Bürgersinn, Verantwortung und Gesundheit abzielt“, gehört. <BR /><BR />Entsprechend werden die Schulen ermutigt, eine kritische und bewusste Nutzung digitaler Werkzeuge zu fördern, über die Auswirkungen digitaler Überreizung auf Konzentration, Sozialverhalten und Wohlbefinden zu reflektieren und pädagogisch ausgewogene Maßnahmen zu entwickeln, die Regeln, Freiräume und Inklusion miteinander verbinden.<h3> Autonome Schulen legen Kriterien und Grenzen fest</h3>In der Praxis heißt das, die autonomen Schulen können Kriterien und Grenzen für die Nutzung von Smartphones im Schulalltag festlegen, unter Berücksichtigung der ministeriellen Hinweise, die allerdings ein sehr strenges Handyverbot vorsehen. <BR /><BR />Südtirols Schulen können und sollen daher sinnvolle Momente definieren, in denen entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der verschiedenen Fachrichtungen sowie der Ausrichtung und Profilbildung einer Schule im Rahmen des Dreijahresplans des Bildungsangebots das Arbeiten mit Smartphones angebracht ist. Einbezogen werden dabei auch bestimmte Projekte sowie pädagogische Zielsetzungen. Und: das schulische Klima. <h3> Ausnahmen und Konsequenzen festlegen</h3> Wo nötig, werden die Schulen daher nun eingeladen, ihre Schulordnung entsprechend zu überarbeiten, insbesondere zur Klarstellung von Ausnahmen, erlaubten Zwecken und möglichen Konsequenzen. Letztere müssen sich dabei an Schülercharta und Disziplinarordnung orientieren. <BR /><BR />Aber anders als im restriktiven römischen Rundschreiben werden Südtirols Schulen explizit angehalten, die digitale Bildung im Curriculum der Schule, in Schulprojekten und im Rahmen der gesellschaftlichen Bildung auszubauen.<BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Sie haben Fehler entdeckt? Geben Sie uns gerne Bescheid!</a>