Der Präsident des Landesethikkomitees Herbert Heidegger hat die "Empfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen in Südtirol: Therapiezieländerung bei schwerkranken Patienten und Umgang mit Patientenverfügungen" am Montag vorgestellt.Sie soll Fachleuten beim richtigen Umgang mit häufigen Unsicherheiten und Fragen am Lebensende helfen.Hilfestellung bei wichtigen FragenDie Broschüre soll den Mitarbeitern einen Weg weisen, wie bei schwerstkranken Patienten ethisch gut begründete Entscheidungen getroffen werden können und bietet Hilfestellung etwa bei folgenden Fragen: Wie lange sollen lebenserhaltende Therapien fortgesetzt werden? Wie kann eine stellvertretende Entscheidung getroffen werden, wenn die Patienten sich nicht mehr selbst äußern können? Wie können vorliegende Patientenverfügungen dabei angemessen berücksichtigt werden? Was tun, wenn ein Konflikt zwischen Wohl und Wille des Patienten besteht?Entscheidung nicht nur auf Basis der Patientenverfügung treffenGanz zentral seien dabei die Gespräche innerhalb des Teams und mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen, heißt es in einer Presseaussendung.In besonders schwierigen Fällen könne über die Ethikberatungsgruppen in den vier Gesundheitsbezirken eine ethische Fallbesprechung zur Unterstützung einberufen werden.Erfahrungen aus anderen Ländern, insbesondere den USA, hätten gezeigt, dass die Berücksichtigung von Patientenwünschen am Lebensende nicht allein durch das Ausfüllen eines Formulars gelinge.Der Erstellung einer Patientenverfügung gehe meist keine kompetente medizinische Beratung voraus, die Verfügungen seien häufig ungenau und wenig aussagekräftig formuliert, sie seien im akuten Krankheitsfall oft nicht auffindbar und würden, wenn sie doch verfügbar seien, häufig bei medizinischen Entscheidungen nicht genügend berücksichtigt.Neue Wege seien erforderlich: „Die Patientenverfügung muss ein Element in einem umfassenderen Prozess der gesundheitlichen Vorausplanung werden, in dem der Betroffene wiederholte Gespräche mit seinen Angehörigen führt und von einer medizinisch kompetenten Person beraten wird“, heißt es dazu in der Mitteilung.