„Wir wollen mit diesem Gesetz regeln, wie Laut der Lärm bei Bauarbeiten oder Veranstaltungen sein darf. Auch werden in diesem umfangreichen Entwurf so genannten sensible Zone festgelegt, wie etwa Krankenhäuser, in denen besondere Lärmgrenzen eingehalten werden müssen.“Grundsätzlich, so Durnwalder, werden in dem Gesetz die Lärmobergrenzen definiert. Diese liegen tagsüber bei 65 Dezibel und nachts bei 55 Dezibel.