Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde an die Bedingung geknüpft, dass Mederle dem Nebenkläger 450.000 Euro Schadenersatz und die Prozesskosten von 6000 Euro bezahlt. Der 40-Jährige, der gesetzlicher Vertreter der gleichnamigen Baufirma ist, sollte für den Nebenkläger ein Wohnhaus errichten. Laut Vertrag war bei Fertigstellung des Rohbaus eine Anzahlung von 350.000 Euro zu leisten. Das tat der Nebenkläger im November 2007 auch. Allerdings habe ihm Mederle laut Anklage verschwiegen, dass das Verwaltungsgericht unterdessen die Baukonzession ausgesetzt hatte und der Bau mit Verfügung der Gemeinde Eppan eingestellt worden war. Dem Nebenkläger sei damit ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. rc/D