Am Bozner Landesgericht wurde der Mann zu drei Monaten Haft wegen betrügerischer Zahlungsunfähigkeit in einem Hotel im Eisacktal verurteilt, am Landesgericht Como im verkürzten Verfahren zu sechs Monaten Haft wegen Betrug. <BR /><BR />Im Frühjahr 2024 hatte der damalige Bozner Quästor Paolo Sartori den A.F.R. mit einem Aufenthaltsverbot in 32 Südtiroler Gemeinden belegt, in denen er Hotels geschädigt haben soll. Bei der Bozner Staatsanwaltschaft behängen gegen A.F.R. noch Ermittlungsakten zu rund 30 Verdachtsfällen. <h3> Gab sich als Manager bekannter Unternehmen aus</h3>Die Masche war überall dieselbe: Der Verdächtige bezog für einige Tage ein Zimmer im Hotel und ließ es sich an nichts fehlen. Um sich das Vertrauen der Hoteliers zu erschleichen, sei er meist in Luxusautos vorgefahren oder habe sich als Manager – u. a. von Amazon oder von bekannten Modehäusern – ausgegeben. Bei der Abreise soll er dann frei heraus erklärt haben, dass er die Rechnung nicht bezahlen könne. Die Carabinieri nahmen seine Personalien auf, konnten ihn aber nur anzeigen, da der Gesetzgeber in Betrugs-Verdachtsfällen und bei Zechprellerei keine Festnahme vorsieht.<BR /><BR />Im Fall, der kürzlich in Como verhandelt wurde, soll A.F.R. ein Luxushotel in Porlezza um 6000 Euro geschädigt haben. Als ihm die Rechnung vorgelegt wurde, soll er versucht haben, in seinem Auto zu fliehen, wurde aber von der Parkplatzschranke gestoppt. <h3> Schon 13 Mal verurteilt</h3>In den vergangenen Jahren soll der 48-Jährige vornehmlich in Norditalien sein Unwesen getrieben haben: Insgesamt wurde er bisher schon 13 Mal verurteilt – neben Bozen u.a. in Bormio, Sondrio, Bologna und Padua. Er wurde so „berühmt“, dass er auch von einem TV-Team interviewt wurde. Dabei räumte er mit einem Lächeln treuherzig ein, dass er „in seinem Leben Fehltritte begangen“ habe. <BR /><BR />Der nächste Prozess in Bozen steht im April an, ein weiterer im Mai. Bei einem dritten Verfahren ist vorerst unklar, ob es abgehalten werden kann, da A.F.R. in der Fallakte als unauffindbar aufscheint. <BR /><BR />Übrigens: Das bereits gefällte Bozner Urteil wird am 22. Februar rechtskräftig, andere werden folgen. Sobald – bei Zusammenlegung aller Verurteilungen – vier Jahre Haft überschritten sind, muss A.F.R. die Strafe antreten. Falls er nicht die Möglichkeit bekommt, sie als gemeinnützige Arbeit abzuleisten, darf er wieder ein Zimmer beziehen – diesmal aber mit Gittern am Fenster auf Kosten des Staates.