Mittwoch, 25. Oktober 2023

Erhöhung der Ortstaxe: Frist für Bestätigung verschoben

Die Frist für die Bestätigung der bereits bestehenden Erhöhungen der Gemeindeaufenthaltsabgabe durch den Gemeinderat wird verlängert. Dies hat die Landesregierung am 24. Oktober beschlossen.

Ein Jahr mehr - bis zum 30. November 2024 - haben Gemeinderäte Zeit, die bestehenden lokalen Erhöhungen der Ortstaxe zu bestätigen. Dies hat die Landesregierung beschlossen. - Foto: © unsplash

Ursprünglich hatten die Gemeinderäte bis zum 30. November 2023 Zeit, die bereits bestehenden lokalen Erhöhungen der Gemeindeaufenthaltsabgabe zu bestätigen. Diese Frist hat die Landesregierung am gestrigen Dienstag, 24. Oktober auf Vorschlag der geschäftsführenden Tourismuslandesrates Arnold Schuler auf den 30. November 2024 verschoben.

Die Landesregierung hatte bereits am 8. August dieses Jahres beschlossen, die Gemeindeaufenthaltsabgabe zu erhöhen. Landesrat Schuler erklärte, dass diese Anpassung notwendig war, unter anderem um die Querfinanzierungen der IDM durch den Landeshaushalt zu reduzieren.

Abgabe zur Förderung des Tourismus

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe ist im rechtlichen Sinne eine Steuer, die der Förderung des Tourismus dient und von den Gästen bezahlt wird. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Abgabe auf maximal 5 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung kann jeweils bis zum 30. Juni beschlossen werden und tritt ab 1. Jänner des Folgejahres in Kraft. In der Erstanwendung wurde diese Frist auf den 30. November 2023 festgelegt und wäre zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alle bereits bestehenden Erhöhungen der Gemeindeaufenthaltsabgabe auf lokaler Ebene innerhalb 30. November 2023 zu bestätigen gewesen wären.

Mit dem neuen Beschluss der Landesregierung wurde entschieden, den Termin für die Bestätigung der bereits bestehenden lokalen Erhöhungen der Ortstaxe durch den Gemeinderat um ein Jahr auf den 30. November 2024 zu verlängern. „Damit wollen wir den Gemeinden und den Tourismusorganisationen mehr Zeit geben. Andernfalls wären die bereits bestehenden Erhöhungen ab dem 1. Jänner 2024 nicht mehr anwendbar gewesen“, erklärt Tourismuslandesrat Schuler.

lpa

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