Nach der nun erfolgten Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen hat die Verteidigung 20 Tage Zeit für Gegendarstellungen. Überzeugen diese nicht, wird die Staatsanwaltschaft die Einleitung des Hauptverfahrens beantragen. <BR /><BR />Geht es hingegen nach der Verteidigung, könnte unter das behängende Verfahren mittels eines Vergleiches ein Schlussstrich gezogen werden. Ein entsprechendes Angebot steht weiterhin im Raum: ein Jahr und 4 Monate Haft für Leitner sowie ein Jahr, ein Monat und 10 Tage bedingter Haft für Hans Schörghofer. Wie berichtet, waren die beiden Männer Mitte September 2021 nach 2 Schüssen, die in Bozen Süd auf das Auto einer Prostituierten abgegeben worden waren, festgenommen worden. Schörghofer wurde bald auf freien Fuß gesetzt, Leitner in den Hausarrest überstellt. Dieser wurde aber heuer im Jänner widerrufen, und Leitner musste zurück ins Gefängnis. Im März wurde er dann in Freiheit unter Aufsicht mit mehreren Auflagen entlassen. <BR /><BR />Der psychiatrische Gutachter bescheinigte ihm in der Zwischenzeit eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Hehlerei – bezogen auf den Wagen, mit dem die Männer unterwegs waren, da das Fahrzeug als gestohlen gemeldet war –, Widerstand, Körperverletzung, Sachbeschädigung und wegen des Mitführens von Waffen, darunter eine Pistole, ein Gewehr und ein Taser.