„Damit hat sich bewahrheitet, dass Thomas Widmann als Landesrat für Gesundheit versucht hat, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, um dem durch die Corona-Pandemie entstandenen Notstand zu begegnen, und dass er auch keine Wettbewerbsverzerrung begangen hat“, sagt Verteidiger Gerhard Brandstätter. Er hatte im Vorfeld der Archivierung einen umfangreichen Schriftsatz mit Argumenten hinterlegt, die die Unschuld seines Mandanten untermauert hatten. <h3> Verdachtsmomente erwiesen sich als haltlos</h3>Die erste Verdacht gegen Widmann betraf den Ankauf von rund 300.000 Schlauchtüchern im März 2020 durch den Sanitätsbetrieb – zu Hochzeiten des Coronavirus, als in Südtirol kaum mehr chirurgische Masken erhältlich waren. Die Schlauchtücher wurden in der Folge über Trafiken und Lebensmittelgeschäfte gratis an die Bürger verteilt. <BR /><BR />Widmann geriet ins Visier, da der Inhaber des Betriebes, bei dem die Tücher bestellt worden waren, sein Cousin ist. Doch die Verdachtsmomente erwiesen sich als haltlos: Die Ermittlungen ergaben nämlich, dass der Sanitätsbetrieb die Tücher im Auftrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher – in seiner Eigenschaft als oberster Zivilschützer des Landes – angekauft hatte. Dieser Direktankauf sei völlig legitim gewesen, unterstreicht die Staatsanwaltschaft. Somit gab es gar keinen Wettbewerb, der hätte verzerrt werden können. <h3> Keine strafbare Handlung</h3>Der andere Ermittlungsstrang betraf die zweite Bestellung des Sanitätsbetriebes von Covid-Schutzmaterialien – Masken und Anzüge – aus China, die auf Vermittlung der Firma Oberalp zustande gekommen war. Die Materialien haben China letztendlich nie verlassen. Die Firma Oberalp hatte die Lieferung – Kostenpunkt 25 Millionen Euro – aber vorfinanziert. Indes hatte der Sanitätsbetrieb errechnet, dass es für das Jahr 2020 noch eine erhebliche Menge an Schutzmaterialien brauchen werde und die Ausgaben dafür mit 71 Millionen Euro beziffert. <BR /><BR />Auf Initiative von Landesrat Widmann wurde im Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 ein Passus eingefügt, der neben dem Zivilschutz auch den Sanitätsbetrieb ermächtigte, Materialien anzukaufen, um die Risiken für die Bevölkerung durch Covid zu senken, und dafür die Summe von 71 Millionen Euro aufzuwenden. Damit – so der Verdacht, der auf Betrug lautete – sei eine Möglichkeit geschaffen worden, um die zweite Oberalp-Lieferung anzukaufen. <BR /><BR />Doch auch diesbezüglich kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass keine strafbare Handlung vorlag. Thomas Widmanns Intervention in seiner damaligen Eigenschaft als Gesundheitslandesrat sei eine rein politische Tätigkeit gewesen. Das Ermittlungsverfahren gegen Widmann sei demnach einzustellen – was U-Richterin Vesco gestern getan hat.<h3> Nicht ausreichend Zeit</h3> Indes gestaltet sich im Rahmen der behängenden Masken-Erhebungen die Trennung der Spreu vom Weizen komplexer als erwartet. Am Freitag hätten die Verteidiger aller Personen, gegen die ermittelt wird, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aussortieren sollen, welche Telefonabhörungen ermittlungsrelevant sind und welche nicht, damit letztere vernichtet werden können. <BR /><BR />Doch die Verteidigung hatte nicht ausreichend Zeit, um das umfangreiche Material zu prüfen, denn dies darf nur in einem Hörraum am Landesgericht mit beschränkten Plätzen geschehen. Richter Emilio Schönsberg vertagte deshalb die Anhörung auf den 17. Februar.