Wie sich beim gestrigen Beweissicherungsverfahren am Bozner Landesgericht aber zeigte, sind sich die Experten über die mögliche Verantwortung der beiden Ärzte aus der Notaufnahme, gegen die ermittelt wird, uneins. Der Amtssachverständige und der Gutachter der Nebenkläger – die Hinterbliebenen der 63-Jährigen – sollen zur Überzeugung gekommen sein, dass nach der Auswertung des EKGs eine Rettung der Patientin noch möglich gewesen wäre.Zustand der Patientin war bereits schlecht Der Gutachter eines Arztes hingegen erklärte, der Zustand der Patientin sei bereits so schlecht gewesen, dass die Chancen gleich null gewesen seien. Am 21. November wird U-Richter Michele Paparella den Sachverständigen des zweiten Arztes anhören.Die Frau war im Sommer 2016 gegen 18 Uhr in die Notaufnahme gekommen. Anfangs sollen aufgrund ihrer Beschwerden Magenprobleme vermutet worden sein. Als klar wurde, dass sie einen Infarkt erlitten hatte, wurde sie sofort in die Kardiologie gebracht, doch alle Bemühungen waren vergebens: Die Frau starb kurz nach 22 Uhr.D/rc