Normalerweise zahlt das Land für gerissene Nutztiere wie Schafe und Rinder eine Entschädigung – in diesem Fall sie auch für den getöteten Hund geleistet. In den offiziellen Mitteilungen taucht auch dieses Detail nicht auf. <BR /><BR />Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein Wolf am 15. Mai 2022 in der Nähe einer Almhütte oberhalb von St. Pankraz den Jagdhund eines einheimischen Jägers getötet – auf einer Meereshöhe von etwa 1800 Metern. Dabei handelt es sich um die erste nachgewiesene Tötung eines Hundes durch einen Wolf in Südtirol, teilt der Abteilungsdirektor für Forstwirtschaft, Günther Unterthiner, auf Anfrage mit. <BR /><BR />Für den getöteten Terrier des einheimischen Jägers habe das Land eine Entschädigung von 900 Euro bezahlt – die Kosten seien zu 100 Prozent anerkannt worden.<h3> Vorfall wird nicht aufgeführt</h3>Informationen über den Fall waren bereits 2022 im Umlauf – damals gab es jedoch weder eine Bestätigung vom Amt für Jagd und Fischerei noch von politischer Seite. Auch auf der Webseite des Landes, auf der die Nachweise von Wolf und Bär veröffentlicht werden, ist für das Jahr 2022 kein Vorfall mit einem Hund angeführt worden. Nun bestätigt Abteilungsdirektor Unterthiner aber die Tötung.<BR /><BR />Der junge Jagdhund eines einheimischen Jägers soll sich am 15. Mai 2022 von der privaten Almhütte des Jägers entfernt haben. Dabei erweckte der Terrier für den Hundebesitzer den Anschein, als ob er spurlaut eine Fährte verfolgen würde. „Als der Hund nicht mehr zurückkehrte, wurde der Hundebesitzer stutzig und informierte die Dienststelle für Jagd und Fischereiaufsicht“, berichtet Unterthiner. <h3> DNA-Analyse bestätigt Verdacht</h3>Der tote Hund wurde nach längerer Suche von der Dienststelle gefunden und zur Untersuchung an das Tierseucheninstitut übergeben. Zwei typische Bisse deuteten darauf hin, dass es der Wolf gewesen sein muss. Die DNA-Analysen bestätigten den Verdacht, teilt Unterthiner mit. <BR /><BR />Laut dem Abteilungschef für Forstwirtschaft dürfte der Jagdhund Lehrgeld bezahlt haben. Grundsätzlich müssten Hunde im Wald an der Leine geführt werden – das stehe überall in den Gemeindeverordnungen. Bei einem Jagdhund müsse man es differenziert sehen – dieser müsse auslaufend Praxis sammeln, um als Jagdhund tätig sein zu können. Normalerweise werde eine Entschädigung für Nutztiere ausgezahlt – in diesem Fall habe man sie auch für den Hund geleistet.<BR /><BR />